Hallo Zusammen,
wir interessieren uns für eine Eigentumswohnung und stehen mit dem jetzigen Eigentümer in Verhandlung. Er sagte, dass er erst im Mai nächsten Jahres in sein neues Häuschen einziehen wird, möchte aber an uns, wenn wir uns über den Preis einig sind, eine Nutzungsgbeühr zahlen. Er würde weiterhin (bis Mai) in seiner Wohnung wohnen bleiben, aber es soll alles vorab „unter Dach und Fach sein“ bzw. geregelt sein. Ist das eine normale Vorgehnsweise? Welche Nachteile oder Vorteile entstehen für uns? Was ist, wenn derzeit etwas in der Wohnung kaputt geht (z.B. Fliesen oder der Laminat wird beschädigt)? Wer haftet? Ist davon anzuraten? Wer erstellt so einen Vertrag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Wir sind wirklich Laien auf dem Gebiet und freuen uns über Unterstützung!
Das fällt nicht in mein Fachgebiet
Hallo, ihr könnt doch mit einem Notar sprechen und den Vertrag so erstellen, dass ihr erst im Mai nächsten Jahres Eigentümer werdet. Alles andere kenne ich nicht und wäre etwas vorsichtig. Oder aber ihr werdet jetzt Eigentümer und er zahlt euch die entsprechende Miete und zieht dann im Mai 12 aus. Aber vorsichtig bei der Miete. Und achtet darauf, Protokolle zu lesen, damit ihr informiert seid, was im nächsten Jahr in Planung ist. Ihr solltet euch - egal wie - absichern. Denn diese Verkaufsstrategie scheint mir etwas komisch. Viel Glück und Erfolg. LG Uli
Hallo, die „Nutzungsgebühr“ kann man besser Miete nennen. Denn es ist wie bei einem Mietverhältnis. Es wird also ein regelrechter Mietvertrag geschlossen. Und die gibt es als Standardverträge.
Auch die haftungsansprüche sind da klar geregelt.
Gruß,
Andreas
Das ist nichts außergewöhnliches. Aus dem Kaufvertrg heraus sollte sich ergeben, dass Sie die Wohnung in dem Zustand übergeben bekommen, wie dieser Ihnen beim Abschluß des notariellen Kaufvertrages bekannt war. Dabei spielt es nun überhaupt keinen Rolle, ob der Verkäufer noch einen Tag nach Unterzeichnung bis zur Übergabe die Wohnung nutzt, oder über einen längeren vereinbarten Zeitraum. Immerhin begründen Sie mit der Nutzugnsvereinbarung kein Mietverhältnis und der Verkäufer haftet Ihnen für evtl. durch ihn verursachte Schäden bis zum Besitzübergang auf Sie. Die vereinbarte Nutzungesentschädigugn sollte allerdings in Ihrem Interesse zufriedenstellend bemessen sein.
Da wär ich vorsichtig, ruft einfach mal durch 0178-3932678, ist besser als lange Texte schreiben da ich grad auf der Autobahn bin.
Gruß Olaf
Hallo,
der Vertrag ist recht ungeöhnlich aber sollte funktionieren. Grundsätlich ist es ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung und bei diesem sucht sich immer der Käufer den Notar. Bitte sprechen Sie mit dem Notar vorher ab, daß sie gewisse Klauseln für diese Übergangsfrist in den Vertrag hinein haben wollen oder einen entsprechendes Zusatzdokument forulieren welches Bestandteil des Kaufvertrages ist und ohne dessen Einhaltung der Kaufvertrag unwirksam wird etc…
Details mit dem Nortar besprechen!
In diesen Zusatz sollte Alles geregelt sein was ihnen so einfällt auch Abnutzungen oder Beschädigungen oder Energie- und Heizungsverbrauch. Wichtig wäre auch zu regekn, wer in der Übergangszeit Rücklagen für dei Wohnung zahlt und die Kosten für Instandhaltung übernimmt. Klar trennen muss man dann auch Kosten für normnale Wohnumlagen der Wohung wie: Müll, Öl + Wasser + Abwassserr + Strom + Telefon + Hausmeisterkosten etc.
Grüsse,
Angela
Hallo!
Hier würde ich mich auf jeden Fall von einem richtigen Experten (z. B. Notar) beraten lassen, da es doch etliches zu beachten gibt.
Was ist z. B. wenn sich der Auszug des alten Eigentümers verzögert, wann wird der Kaufpreis fällig, etc.
Am besten werden solche und weitere Punkte, wie zwischenzeitliche Beschädigungen etc. und auch die Höhe der Nutzungsgebühr in den Kaufvertrag mit aufgenommen.
Viele Grüße
Hallo,
ich wohne zwar selbst in einer Eigentumswohnung, aber diesen Fall hatte ich noch nicht. Der ehemalige Besitzer wäre also bis Mai sogenannter Mieter. Sie müssten zuvor natürlich sich für eventuelle Schäden, die bis dahin entstehen absichern. Dazu gehört natürlich zuerst eine vollständige Bestandsaufnahme der Wohnung. Danach muß ein richtiger Mietvertrag gemacht werden, welcher den Jetztzustand und den zuerwartenden Zustand beim Auszug erwartet wird, beinhalten.
Das ist meine Meinung, also alle Bedenken schriftlich absichern. Tschau
Hi akascha,
Was ist schon normal 
Eigentlich zieht der Vor-Eigentümer immer recht zeitnah aus, aber anscheinend will er sehr konservativ planen.
So wie ich das lese, sollte Ihr auch gleich den Kaufpreis überweisen, wenn Ihr Euch einig seid.
Also das würde ich nicht machen, der Kaufpreis sollte dann fällig sein, wenn ihr auch kurzfristig einzieht, also Zug-um-Zug.
Ansonsten würde ich einen Mietvertrag machen und einen Teil des Kaufpreises (evtl. 5%) erst nach erfolgter Übergabe (also anch Auszug bei leerer Wohnung) bezahlen. Dabei müsstet Ihr aber beim Kauf und bei der Übernahme ein genaues Übergabeprotokoll machen, um eventuell Schäden dokumentiert zu haben.
Das Ganze sollte dann auch im Kaufvertrag dokumentiert sein.
Ihr müsst wissen, sobald Ihr Eigentümer der ETW seid, müsst Ihr auch das Hausgeld an den Verwalter bezahlen - plus alle anderen „Verpflichtungen“.
Die Mieteinamhen (bzw. Nutzungsgebühren) müssen als Einkommen versteuert werden - das ist ebenfalls ein zusätzlicher Aufwand für Euch.
Gruß
Michael
Hallo!
Keine Sorge, die Vorgehensweise ist grundsätzlich üblich. Vorteil besteht für Sie dahin, dass Sie die Wohnung haben. Als Ausgleich, dass Sie die Wohnung noch nicht nutzen können, wird die Nutzungsgebühr gezahlt. Nachteil ist, dass Sie die Wohnung wirklich noch nicht nutzen können.
Die Art und Weise der Übergabe und des Zustandes der Wohnung kann im Kaufvertrag geregelt werden. Auch können Sie dort z. B. für den Fall, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben wird, vereinbaren, dass ein Teil des Kaufpreises erst später gezahlt wird.
Der Kaufertrag wird vom Notar erstellt, doch sollten Sie sich von einem Experten begleiten lassen, der für die das notwendige Wissen einbringt.
Laren Property
So genau weiß ich es nicht, aber wenn es soweit kommt, unbedingt fotos machen, und alles schriftlich festhalten.
MvG
Hallo,
konnte leider erst heute die Frage lesen.
Wenn er erst im Mai ausziehen will, dann wäre es fair, jetzt einen Kaufvertrag zu schliessen
und die Übergabe ( und damit auch die Bezahlung )
auf den Mai zu datieren, das ist möglich.
Der NOTARIELLE Kaufvertrag soll aber bereits jetzt beim Notar unterzeichnet werden.
Vorteil : Zieht der Verkäufer nicht aus, wird auch der Kaufpreis nicht fällig.
Nachteil einer Nutzungsgebühr ( oder Miete)
Der Verkäufer hat das Geld (Kaufpreis) und falls er nicht auszieht, muss der Käufer jahrelang klagen.
Ich würde nur die erste Version machen,
auf keinen Fall die „Nutzungsversion“
Gruß
Aira92
Bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Ich würde eine Vereinbarung machen, vorausgesetzt, dass die Regelung der späteren Übernahme akzeptabel ist, in der festgesetzt wird, dass alle anfallenden Wohngelder und andere Verpflichtungen wie Gas, Elektrizität, Telefon etc. bezahlt sind, ein Status über den Zustand der Whg. erstellt ist, evtl. in der Zwischenzeit angefallene Schäden ersetzt bzw. beseitigt werden, und mit dieser Vereinbarung dann auf jeden Fall zum Notar gehen! juliuszwo