Nutzungsgebühr für Küche in Mietwohnung

In eine Mietwohnung hat der Eigentümer auf Wunsch des Vormieters eine Einbauküche eingebaut. Nun verlangt der Eigentümer zusätzlich zu Kaltmiete und Nebenkosten eine monatliche Nutzungsgebühr von € 49,95 und zwar so lange bis der Preis der Küche durch diese Gebühr abgegolten ist( das sind noch ca. 5 Jahre). Die Küche bleibt aber nach Ablauf dieser Frist Eigentum des Vermieters. Auch ein Angebot die Küche abzulösen wurde ausgeschlagen. Ist das korrekt

Wird/wurde es von Beginn an so vereinbart?

Der Mietvertrag soll nächste Woche abgeschlossen werden!

Der Mietvertrag soll nächste Woche abgeschlossen werden!

Wenn beide Seiten eine Nutzungsgebühr vereinbaren wollen, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Für die Wohnung darf der Vermieter ja auch weiterhin Geld verlangen, nachdem er seinen Kaufpreis vom Mieter wieder hat.
Wobei natürlich auch bei der Küche der Vermieter grundsätzlich für die eventuell notwendige Instandsetzung der Mietsache verantwortlich ist.