ein Eigentümer hat sich vor einiger Zeit einen Teil vom Gemeinschaftseigentum als Terrasse (ca. 50 m²) abgeteilt. Die anderen Miteigentümer, die für ihre Balkone auch zahlen müssen wollen nun, dass dieser Eigentümer eine Pacht für die abgeteilte Fläche bezahlt.
Jetzt die Frage:
Wie viel dürfen die Miteigentümer an Pacht pro m² berechnen?
Hallo,
Haben die Miteigentümer der Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch eine Partei denn alle anderen Eigentümer zugestimmt?
Weshalb muß ein Eigentümer für seinen eigenen Balkon zahlen?
Gruß:
Manni