habe ein Grundstueck gekauft mit dem Vermerk „Nutzung noch nicht zugeordnet“ und moechte darauf einen kommerziellen Wohnwagenstellplatz betreiben.
Was bedeutet die Formulierung „Nutzung noch nicht zugeordnet“ - fuer mich als Laien verstehe ich darunter dass ich derzeit noch gar nichts mit dem Grundstueck tun darf, aber potentiell alles Moegliche - wenn die Behoerden zustimmen - liege ich da halbwegs richtig?
Das Grundstueck liegt im Aussenbereich - was bedeutet diese Formulierung - werden die Nutzungsmoeglichkeiten dadurch beschraenkt oder erweitert?
Vor laengerer Zeit (ca. 10 - 15 Jahre) war das Grundstueck ein Parkplatz (mit Rasensteinplatten)(evtl. unter DDR-Recht) - kann ich dieses Grundstueck wieder als Parkplatz deklarieren lassen?
habe ein Grundstueck gekauft mit dem Vermerk „Nutzung noch
nicht zugeordnet“ und moechte darauf einen kommerziellen
Wohnwagenstellplatz betreiben.
Momentan ist Dein Grundstück ein Acker oder sonst was. Wenn eine Nutzung noch nicht zugeordnet ist, gibt es keinen Flächennutzungsplan. An den Betrieb eines Wohnwagenstellplatzes ist im derzeiten Planungszustand nicht zu denken.
Das Grundstueck liegt im Aussenbereich - was bedeutet diese
Formulierung - werden die Nutzungsmoeglichkeiten dadurch
beschraenkt oder erweitert?
Das Grundstück liegt im Außenbereich bedeutet, dass bisher keine Nutzung zugeordnet ist und auf dem Grundstück keine genehmigungspflichtige Bebauung stattfinden darf.
Vor laengerer Zeit (ca. 10 - 15 Jahre) war das Grundstueck ein
Parkplatz (mit Rasensteinplatten)(evtl. unter DDR-Recht) -
kann ich dieses Grundstueck wieder als Parkplatz deklarieren
lassen?
Das Bestandsrecht ist verwirkt und kann nicht mehr reaktiviert werden.
Ich glaube, Du hast ein Grundstück, dass Du höchstens für die landwirtschaftliche Nutzung verwerten kannst. Für die Entsorgung des alten Parksplatzes bist allerdings Du verantwortlich.
habe ein Grundstueck gekauft mit dem Vermerk „Nutzung noch
nicht zugeordnet“ und moechte darauf einen kommerziellen
Wohnwagenstellplatz betreiben.
Hmm, hmm, ein Gewerbe = meist besondere Auflagen/Genehmigungen erforderlich.
Was bedeutet die Formulierung „Nutzung noch nicht zugeordnet“
fuer mich als Laien verstehe ich darunter dass ich derzeit
noch gar nichts mit dem Grundstueck tun darf, aber potentiell
alles Moegliche - wenn die Behoerden zustimmen - liege ich da
halbwegs richtig?
Naja, Knackpunkt: wenn die Behoerden zustimmen , siehe weiter unten.
Das Grundstueck liegt im Aussenbereich - was bedeutet diese
Formulierung - werden die Nutzungsmoeglichkeiten dadurch
beschraenkt oder erweitert?
Erstmal beschränkt, da im Außenbereich alle baulichen Anlagen genehmigt werden müssen, die u.U. im Innenbereich genehmigungsfrei wären., z.B. das Aufstellen eines Wohnwagens! Gibt es überhaupt Strom, Wasser, Abwasseranschluss usw.?
Da kann noch eine Menge Arbeit auf dich zukommen! Und im schlechtesten Fall ohne gewünschtes Ergebnis.