Auf dem Nachbargrundstück wurde vom Grundstuckseigentümer (Baugesellschaft) vergessen, die Abwasserrohre bis zur Grundstücksgrenze zu verlegen. Nun fragten sie an, ob der Käufer des Baugrundstücks unsere Abwasserleitung mit nutzen kann und ob wir einverstanden wären, dieses Recht auch im Grundbuch eintragen zu lassen.
Können uns hier Nachteile, evtl. bei einem Verkauf unseres Hauses , entstehen und können wir dafür von der Gesellschaft eine Entschädung verlangen?
Hi, das wird gelöscht werden, wegen FAQ 1129!
Die Baugesellschaft will Geld sparen, auf Eure Kosten.
Nachteile kann´s massig geben!
MfG ramses90