Eine Grafikdesign Firma hat für eine Internetfirma ein Logo erstellt. Das Uhrheberrecht für diese Grafik bleibt bei der Grafikdesign Firma. Räumt dem Nutzer der Grafik zeitlich und räumlich uneingeschränkt Nutzungsrechte ein.
Ist dieses Recht gleichzusetzen mit dem Copyright? Kann die Internetfirma sich diese Grafik schützen lassen?
Was bedeutet es eigendlich, wenn man sich eine Grafik schützen lässt? Wie kann die firma das Logo schützen lassen?
das UR(!)HEBERRECHT ist nicht übertragbar, nur die Nutzungsrechte sind übertragbar. Insofern hat die Grafikdesignfirma das Maximum dessen übertragen, was möglich ist.
Copyright ist kein deutscher Rechtsbegriff und daher irrelevant.
Schützen lassen kann man Logos z.B. als Bildmarke.
An sonsten besteht ja sowieso schon der Schutz des Werkes selbst durch das Urheberrecht.
Grüße
EK
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