Wenn jemand das Nutzungsrecht für einen Garten mit 30qm an seiner Eigentumswohnung hat, der Nachbar aber durch einen Fehler beim Hausbau 8 qm für sich nutzt und diese auch nicht hergeben will,hat der mit dem Nutzungsrecht irgendeine Möglichkeit sein Recht einzufordern? Vor allem, wenn das Schlafzimmerfenster auf die Terrasse des Nachbarn schaut. Ist sowas rechtens? Das Nutzungsrecht ist dabei leider nur auf den Blaupausen und der Wohnungsbeschreibung ersichtlich. Im Grundbuch und der Teilungserklärung steht nichts.
Hallo
Baupläne und bunte Werbeprospekte (mehr sind Wohnungsbeschreibungen ja nicht) werden dir da nicht weiterhelfen, denn die stammen nicht vom Nachbarn. Hat denn der Nachbar für die von ihm beanspruchten 8 qm Terrassenfläche ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch/Teilungserklärung stehen, oder worauf beruft er sich?
Sonst gehört die Fläche nämlich ins Gemeinschaftseigentum.
Gruß
smalbop
Hi,
danke für Deine Antwort erstmal. Der Garten ist auf den Blaupausen genau eingezeichnet. Kann ja auch nicht sein, dass die Wohnung breiter als der Garten ist. Der Nachbar hat nur ein Nutzungsrecht für seine Terrasse bis Ende seiner Wohnung, genau wie der Andere. Auf den Bauplänen ist auch alles richtig, nur beim Bau wurde die Grenze falsch gesetzt. Da die Grenze ein Gefälle ist, hat der Nachbar es eben benutzt. Vor allem, kann es sein, dass der Nachbar erst schriftlich zusagt und dann wieder absagt, weil der dachte der Garten wär beim Wohnungskauf mitgekauft worden? Ich dreh noch durch, ich will doch nur mein Recht und kein Gartenzaunkrieg.
Hallo
danke für Deine Antwort erstmal. Der Garten ist auf den
Blaupausen genau eingezeichnet. Kann ja auch nicht sein, dass
die Wohnung breiter als der Garten ist.
Wieso eigentlich nicht?
Der Nachbar hat nur
ein Nutzungsrecht für seine Terrasse bis Ende seiner Wohnung,
genau wie der Andere.
Dann ist doch alles klar.
Auf den Bauplänen ist auch alles
richtig, nur beim Bau wurde die Grenze falsch gesetzt.
Inwiefern ist diese „Grenze“ denn vorhanden?
Da die
Grenze ein Gefälle ist, hat der Nachbar es eben benutzt.
Leuchtet mir nicht ein als Begründung.
Vor
allem, kann es sein, dass der Nachbar erst schriftlich zusagt
und dann wieder absagt, weil der dachte der Garten wär beim
Wohnungskauf mitgekauft worden?
Das ist in dem Fall allein sein Problem. Wie gesagt: Auch für ihn gilt nur, was in der Teilungserklärung steht.
Ich dreh noch durch, ich will
doch nur mein Recht und kein Gartenzaunkrieg.
Das will ich im Hinblick auf FAQ:1129 mal überhört haben.
Gruß
smalbop
ups sorry! Falsch artikuliert!
O.K., da der Eine, nennen wir ihn A seinen Garten wegen dem Gefälle nicht nutzen kann, müsste er eine Wand an seiner Grenze machen und mit Erde auffüllen. Dazu braucht er wiederum das Einverständnis der anderen Eigentümer. Wenn über die Hälfte dafür ist aber der Nachbar selbst dagegen, müsste doch A wieder im Recht sein, oder? Auch wenn die Hausverwaltung nicht gerade hilfsbereit ist.
Grüßle
scorpion_cadi
Hallo
Solche Eingriffe ins äußere Erscheinungsbild der Gesamtanlage wie Stützwände werden mit Mehrheit der Eigentümerversammlung entschieden, ja.
Gruß
smalbop
Obwohl der direkt Betroffene nicht einverstanden ist?
Obwohl der direkt Betroffene nicht einverstanden ist?
Diese Frage stellt sich nicht. Entweder der Garten gehört zu seinem Sondereigentum. Dann kann ihm keiner dreinreden. Oder er gehört zu deinem. Dann kann nur das stattfinden, womit Du einverstanden bist. Oder er gehört ins Gemeinschaftseigentum. Dann entscheidet die Eigentümerversammlung.