Nutzungsrecht für Wiese / unbebautes Grundstück

Hallo,

leider weiß ich nicht, ob ich diesen Artikel in allgemeines Recht oder doch besser Mietrecht stellen soll?
Ich kann mich „rechtlicht/sprachlich“ korrekt nicht besonders gut ausdrücken, hoffe aber trotzdem auf Hilfe :smile:

Jemand hat folgendes Problem:

Jmd. hat von seinen Eltern vorzeitig ein großes Stück Wiese übertragen bekommen, welches die Tante an die besagten Eltern vererbt hat. Diese Tante hat zu Lebzeiten diese Wiese einem Bauern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Bauer ist mittlerweile auch verstorben, aber dessen Sohn nutzt es weiterhin kostenlos.

Nun das eigentliche Problem:
Dieser Jemand ist unsicher, ob es über diese Nutzung ein Schriftstück gibt (normal müsste doch ein Pachtvertrag notariell beglaubigt werden, oder?). Jmd. möchte nun wenigstens die Grundsteuer von dem Nutzer haben und möchte wissen, ob sich so ein (möglicherweise mündlich abgesprochenes) kostenloses Nutzungsrecht automatisch an die Erben (des Bauerns) überträgt?

Vielen Dank schon mal!

LG
Melanie

Hallo Melanie,

zunächst einmal generell gelten auch mündliche Verträge…

Desweiteren war es auf dem Lande üblich,das Vertäge nur per „Handschlag“
abgeschlossen wurden,da sich auf einem kleinen Dorf ja jeder kannte und es keiner gewagt hätte,sich nicht an geschlossene Vereinbarungen zu halten.
Heutzutage ist es aber besser,sowas schriftlich als „Pachtvertrag“ niederzulegen (der muss auch nicht beglaubigt werden,einfaches Blatt Papier von beiden Parteien unterschrieben,reicht aus) wegen der ganzen Gesetzesflut,die da so aus Berlin und Brüssel auf Landwirte nieder geht.

Außerdem denke ich,das wenn der/die betroffene Person mit dem Bauernsohn redet,der mit Sicherheit die paar Cent an Grundabgaben übernimmt.Wäre auch gelichzeitig an gute möglichkeit,einen Pachtvertrag zu machen…:smile:)

mfg

Frank

  1. Vorgeschichten fastuninteressant.

  2. „Pächter“ ist ein Landwirt.

  3. „Vertrag“ besteht, da das gesamte Handeln
    nur diesen Schluss zulässt.

  4. Kündigung schriftlich, aber höflich.

  5. Habe fertig !

Hallo,

leider weiß ich nicht, ob ich diesen Artikel in allgemeines
Recht oder doch besser Mietrecht stellen soll?
Ich kann mich „rechtlicht/sprachlich“ korrekt nicht besonders
gut ausdrücken, hoffe aber trotzdem auf Hilfe :smile:

Jemand hat folgendes Problem:

Jmd. hat von seinen Eltern vorzeitig ein großes Stück Wiese
übertragen bekommen, welches die Tante an die besagten Eltern
vererbt hat. Diese Tante hat zu Lebzeiten diese Wiese einem
Bauern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Der
Bauer ist mittlerweile auch verstorben, aber dessen Sohn nutzt
es weiterhin kostenlos.

Nun das eigentliche Problem:
Dieser Jemand ist unsicher, ob es über diese Nutzung ein
Schriftstück gibt (normal müsste doch ein Pachtvertrag
notariell beglaubigt werden, oder?). Jmd. möchte nun
wenigstens die Grundsteuer von dem Nutzer haben und möchte
wissen, ob sich so ein (möglicherweise mündlich
abgesprochenes) kostenloses Nutzungsrecht automatisch an die
Erben (des Bauerns) überträgt?

Vielen Dank schon mal!

LG
Melanie