Nutzungsrecht für Wohnräume

Kann mann bei einen bestehenden Nutzungsrecht das im Grundbuch eingetragen ist. Vom Eigenbedarf gebraucht machen. Wegen eines Pflegefall werden die Räume benötigt. Die Räume werden unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Oder besteht die Möglichkeit Miete für die Räume zu verlangen.

Kann mann bei einen bestehenden Nutzungsrecht das im Grundbuch
eingetragen ist.

Bitte um den genauen Wortlaut des im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts.

Danach sind auch Antworten möglich.

Gruß Merger

Der genaue Wortlaut des im Grundbuch eingetragen Nutzungsrecht.

Grunddienstbarkeit (Nutzungs- und Mitbenutzsrecht - Nutzung von Wohnräumen, Geh- und Fahrrecht sowie Ver- und Entsorgungsleitungen)für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Ort Flur 00 Flursück 000 (Blatt /787A BV Nr.3)Bezug: Bewilligung vom Datum (UR-NR. Notar…)Das Recht hat Rang vor Abt.3 Nr.1 und Gleichrang mit Recht Abt.2 Nr.1
Das Recht ist auf dem Blatt des herrenschenden Grundstücks vermerkt.
Eingetragen am …