Paul besitzt eine Grabstätte mit sechs Plätzen, deren Nutzungsrechte er vor sechs Jahren für 30 Jahre als Familiengrabstätte neuerlich erworben hat.
Er hat seiner Tochter Pauline das Nutzungsrecht übertragen / eingeräumt (gibt es da Unterschiede?)
Pauline hat auf der Grabstätte auch Personen bestatten lassen, die nicht unmittelbar zu Pauls Familie gehören. Nun möchte irgendwann auch Pauls Schwester Paula im Familiengrab beigesetzt werden, doch Pauline hat schon deutlich gemacht, daß sie dies nicht erlauben werde.
Nun hat Pauls Sohn, Peter, das Grab auf seine Kosten wunderschön herrichten lassen.
Pauline verbietet nun allen Familienmitgliedern, das Grab zu betreten, an ihm zu arbeiten, auf ihm etwas zu pflanzen oder irgendetwas zu verändern.
Kann Paul sofort und ohne Einschaltung eines Anwalts Pauline das Nutzungsrecht wieder entziehen? Genügt ein Schreiben an die Friedhofsverwaltung?
wenn ich es richtig verstehe besitzt allein Paul gegenüber der
Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht.
Er hat seiner Tochter Pauline das Nutzungsrecht übertragen /
eingeräumt (gibt es da Unterschiede?)
Wie hat er das denn gemacht ?
Mündlich/ Schriftlich/ mit Detailregelungen/ Regelungen zur
„Kündigung“/ evtl. sogar Zahlungsverpflichtungen etc.?
Ich denke das ist sehr wesentlich für die Beantwortung Deiner
Frage in diesem Forum.
Tach trobi,
erstmal danke für Deine Antwort.
Paul ist für 30 Jahre der Besitzer der Grabstätte; die Nutzungsrechte hat er seiner Tochter abgetreten und zwar mit einer Erklärung für die Friedhofsverwaltung.
Regelungen zur Kündigung waren nicht nötig, weil das Nutzungsrecht (egal, wem es jetzt gehört) nach 30 Jahren ohnehin ausläuft.
Zahlungsverpflichtungen entstehen ebenfalls nicht, weil Paul die Nutzungsentschädigung, oder wie immer das auf Friedhöfen heißt, in einer Summe bezahlt hat.
Ich vermute, daß er in einer einfachen Erklärung an die Friedhofsverwaltung die Nutzungsrechte wieder an sich nehmen kann.
Ich möchte aber dennoch eine zweite, dritte, sechste Meinugn hören
wie wäre es wenn paul einfach zur friedhofsverwaltung geht und nachfragt ?
wenn es nicht möglich wäre würde die es schon sagen… die müssen es schließlich wissen.
Paul ist für 30 Jahre der Besitzer der Grabstätte; die
Nutzungsrechte hat er seiner Tochter abgetreten und zwar mit
einer Erklärung für die Friedhofsverwaltung.
Das ist doch die Antwort ! Die Tochter hat die Nutzungsrechte, basta. Alles weitere hängt von der Vereinbarung zwischen Vater und Tochter ab, speziell wann und/oder unter welchen Umständen der Vater wieder die Nutzungsrechte erhält (wenn überhaupt).