Nutzungsrecht Haus nach Scheidung

Ein Ehepaar hat gemeinsam das Eigentum an einem Haus.Die Ehe zerbricht und wird geschiegen. Einem Eigentümer wird das Nutzungsrecht an der Immobilie per Gerichtsbeschluss entzogen ohne Befristung oder eventuelle Nutzungsentschädigung.Geht das? Als Eigentümer bleibt der Part ohne Nutzungsrecht in der Verpflichtung gegenüber seinem Eigentum (z.b: Kosten für notwendige Reparaturarbeiten etc). Welche Rechte leiben ihm jedoch?

Hallo,

hier gibt es mehrere Fragen, die vorrangig sind:

    • WARUM wurde die Wohnungszuweisung so entschieden?
      a. - vielleicht weil dieser Ehepartner zusammen mit den Kindern bzw. mit dem Kind im Haus wohnen soll? Wenn das zutrifft, kann es zum Wohle des Kindes notwendig sein, dass ihm das bisherige Zuhause erhalten bleibt.
      b. - vielleicht weil der jetzt zugewiesene Ehepartner die laufenden Kreditraten alleine bedient bzw. nur dieser in der Lage ist, diese laufenden Raten zu bezahlen?
      c. - vielleicht weil die Immobilie (evtl. auch in der Vergangenheit) überwiegend vom jetzt zugewiesenen Ehepartner bzw. von seiner Familie bezahlt worden war bzw. vererbt war?

Das sind einige Gründe, die mir jetzt auf Anhieb einfallen, warum die Zuweisung erfolgte. Genauere Infos fehlen mir, also kann ich hier keine vernünftigen Tipps geben.

Gruß

Aus Grund a wurde dem Part vorläufig für den Trennungszeitraum per Gerichtsbeschluss das Nutzungsrecht entzogen. Nach der Trennung begehrt er das Nutzungsrecht erneut da der Grund entfallen ist. Kind volljährig Nutzungsentschädigung erhält er nicht von dem im Haus lebendem Part. Nutzungsrecht wurde ihm erneut unbegrenzt entzogen mit der Begründung er hätte in dieser Zeit kein Interesse am Haus gezeigt.