Nutzungsrecht Homepage

Hallo,

angenommen, ein Webdesigner erstellt für eine Firma eine aufwendige Homepage und pflegt diese auch mehrere Jahre lang. Alle Texte, Fotos und Grafiken und sogar das gesamte Template wurden von dem Webdesigner speziell für diese Homepage angefertigt und unterliegen damit wohl eindeutig dem Urheberrecht. Auch das Hosting wurde vom Webdesigner übernommen. Einen schriftlichen Vertrag dazu hat es nie gegeben. Von Anfang an wurden alle Vereinbarungen mündlich abgesprochen. Der ganze Internetauftritt wurde von allen Mitarbeitern der Firma die ganze Zeit über in höchsten Tönen gelobt, und alle Rechnungen des Webdesigners wurden immer ohne irgendeine Beanstandung bezahlt. Der Webdesigner war in der Firma auch für sämtliche anderen Computerangelegenheiten zuständig, d.h. er hat mit seinen Mitarbeitern sämtliche Hardware geliefert und das gesamte Netzwerk eingerichtet und betreut. Auch hier hat es nie irgendwelche Anfragen oder Angebote gegeben (weder mündlich noch schriftlich), aber alle Rechnungen wurden auch hier anstandslos bezahlt. Der Webdesigner hatte in der Firma so eine Art Narrenfreiheit, d.h. er konnte sie betreten, wie er wollte und machen, was er wollte. Aber am Schluß nur er persönlich, weill sämtliche Mitarbeiter im Laufe der Jahre von der cholerischen Chefin Hausverbot erhalten hatten. Gründe dafür wurden nie genannt und gab es wohl auch nicht.

Im August des letzten Jahres nun war auch der „Computerfritze“ dran und wurde rausgeschmissen. Die Chefin erklärte, sie wolle sich was besseres suchen. Die ganze Arbeit und auch die Homepage wurden jetzt plötzlich als „Scheiße“ getitelt. Der Nachfolger war schnell gefunden, und so wurde der alte Webdesigner schriftlich aufgefordert, sämtliche die Homepage und das Hosting betreffenden Daten unverzüglich auszuliefern. Das hat er auch gemacht. Als Grund wurde angegeben, dass der neue „Computerfritze“ die „schlechte“ Homepage neu erstellen müsse.

Doch jetzt nach mehr als einem halben Jahr ist die alte Homepage immer noch online.

Meine Frage dazu:
Hat der alte Webdesigner Anspruch auf Lizenzzahlungen?

Immerhin ist er doch sicherlich weiterhin Urheber, solange seine Texte, Fotos und Grafiken auf der Homepage verwendet werden, und hat damit einen Anspruch auf Vergütung.

Vielen Dank
Ebi

Hallo,

Meine Frage dazu:
Hat der alte Webdesigner Anspruch auf Lizenzzahlungen?

Nein. Zum einen, weil so etwas nicht ausgemacht war, schon gar nicht in einem beweisbaren Vertrag. Zum anderen weil solche Lizenzgebühren nicht marktüblich sind.

Immerhin ist er doch sicherlich weiterhin Urheber, solange
seine Texte, Fotos und Grafiken auf der Homepage verwendet
werden, und hat damit einen Anspruch auf Vergütung.

Die Vergütung hat er ja erhalten. Wie Du geschrieben hast, wurden alle Rechnungen bezahlt.

lg
Richard