Welche schriftliche Formulierung muß eine Person wählen, wenn sie seinem erwachsenen Sohn gestatten will, eine der eigenen Wohnungen vorübergehend zu nutzen, ohne dass er dafür bezahlen braucht?
Sehr wichtig:
Aus der Formulierung darf im Streitfall KEIN Mietvertrag ableitbar sein.
Danke für jede Antwort!
Hallo!
Aus der Formulierung darf im Streitfall KEIN Mietvertrag
ableitbar sein.
Wenn ein der Vereinbarung eine Gegenleistung fehlt, ist es wohl eine Leihe und keine Miete sein, da kann man auch eigentlich kaum auf eine andere Idee kommen…
Gruß,
Florian.
Hallo!
Aus der Formulierung darf im Streitfall KEIN Mietvertrag
ableitbar sein.
Wenn ein der Vereinbarung eine Gegenleistung fehlt, ist es
wohl eine Leihe und keine Miete sein, da kann man auch
eigentlich kaum auf eine andere Idee kommen…
Florian.
Sehe ich auch so.
Miete = entgeltliche Nutzungsüberlassung
Leihe = unentgeltliche Nutzungsüberlassung > BGB ab § 598 ff : http://dejure.org/gesetze/BGB/598.html
Beachte z. B § 604, 605 > Es empiehlt sich eine Leihdauer, Kündigungsmöglichkeit außerhalb der in 605 bestimmten Gründe zu vereinbaren.