Nutzungsrecht, Überfahrtsrecht

Hallo,
ich habe ein Problem, noch eins.
Es geht um mein Grundstück, welches ich verkaufen muss.
damals, als wir mit den Nachbarn zusammen die Häuser bauten, trafen wir mündlich eine Vereinbarung. Unsere Garagen, die den Nachbarn die Aussicht genommen hätten (sie standen weit genug entfernt, aber es gefiel ihnen nicht) baten uns, doch unsere Garagen mit bei ihnen auf´s Grundstück in den Hang zu bauen. Dort würden sie keinen stören, war damals deren Rede.
Im Gegenzug dürfen die Nachbarn über unser Grundstück (der Weg geht über ein Stück meines Gründstücks, die Grundstücke grenzen aneinander) fahren.
es ging jahrelang gut.
Jetzt, wo mein Ex-mann verschieden ist, wollen sie unbedingt die Garagen haben. Sie wollen sie auch kaufen.(sie haben aber schon 2 Garagen und 2 Stellplätze für 2 Autos…)
Aber für mich wird der Verkaufspreis für das Haus damit gedrückt.
Wie verhält sich das. Gibt es da ein Nutzungsrecht für die Garagen, das ich einfordern könnte?
Oder kann ich gar nichts tun und muss kuschen.

Ramona

Hallo Ramona,

ewtas verquirlt Deine Frage aber ich habe sie so verstanden, dass Du eine Garagen auf dem Grundstück des Nachbarn hast. Diese wollen sie kaufen und Du hast Bedenken, dass nun ein Wegerecht vorliegt, welches den Wert des Grundstückes senkt.

Wegerechte sind im Grundbuch einzutragen. Da diese nach Deiner Aussage nicht vorliegen, könnte Dein Nachbar auch nichts einfordern.

Ich würde die Garagen an den Nachbar verkaufen unter einem Verzicht auf alle bisherigen mündlichen Absprachen und ausgeübte Gewohnheiten.

Christian

PS: Auch wenn Deine private Situation ziemlich kompliziert ist, versuche Deine Handlungen und Gedanken etwas zu versachlichen. Es ist egal wieviel Autos der Nachbar hat, wenn er sich noch zwei weitere Stellplätze zulegt.