Folgender hypothetischer Fall:
A möchte benötigt Illustrationen für ein geplantes Buch.
B wird von A gegen Entgeld beauftragt, diese Illustrationen zu erstellen.
Frage:
Wie kann A sicherstellen, dass er an den von B gelieferten Illustrtationen uneingeschränkte Nutzung hat (über alle Medien [print/elektronisch]), zeitlich und örtlich uneingeschränkt.
Gleichzeitig möchte A sicherstellen, dass B (und auch kein anderer) diese Illustrationen in irgendeiner Art verwenden kann.
Gäbe es für den A eine gute Vorlage / Textbausteine o.ä?
Vielen Dank!
Stefan
Moin Grußloser,
Wie kann A sicherstellen,
durch einen entsprechenden Vertrag.
Gäbe es für den A eine gute Vorlage / Textbausteine o.ä?
Wie wasserdicht soll der Vertrag sein? Bist Du Experte in diesen Sachen, daß Du abschätzen kannst, daß eine solche Vorlage das bedeutet/bewirkt, was Du haben möchtest?
Gandalf
Folgender hypothetischer Fall:
A möchte benötigt Illustrationen für ein geplantes Buch.
Gut.
B wird von A gegen Entgeld beauftragt, diese Illustrationen zu
erstellen.
Also ein Werkvertrag nach § 631 BGB.
Frage:
Wie kann A sicherstellen, dass er an den von B gelieferten
Illustrtationen uneingeschränkte Nutzung hat (über alle Medien
[print/elektronisch]), zeitlich und örtlich uneingeschränkt.
Durch entsprechende Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzvertrag § 31 UrhG), in diesem Fall ausschließlich, unbeschränkt.
Ausschließlich = Lizenz exklusiv für diesen Lizenznehmer, keine weiteren Lizenzen dürfen vergeben werden
Unbeschränkt = keine Einschränkungen bzgl. Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, Nutzungsintensität usw.
Gleichzeitig möchte A sicherstellen, dass B (und auch kein
anderer) diese Illustrationen in irgendeiner Art verwenden
kann.
s.o.
Gäbe es für den A eine gute Vorlage / Textbausteine o.ä?
Jeder halbwegs vernüftige Illustrator, Grsphiker, Designer (…) sollte sowas in der Schublade haben, das ist nunmal Teil seines Geschäfts.
Gruß
osmodius
Hallo osmodius,
besten Dank für Deine gute Antwort. Das hat mich auf die richtige Schiene gesetzt!
Viele Grüße
Stefan