Nutzungsrechte Grafikdesign

Weiß jemand, wie das mit den Nutzungsrechten eines Grafikers ist.

Angenommen jemand lässt ein Design bei einem Grafikdesigner
erstellen. Wem gehören dann die Nutzungsrechte? Dem Designer oder dem
Auftraggeber?
Und wie wird das dann in der Praxis geregelt? Habe gehört wenn man
was in Auftrag gibt, gehört einem die Sache erst, wenn man zeitlich
und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte erhält. Vorher darf man
nichts vertreiben.

Hat da jemand damit schon Erfahrungen mit gemacht?

Gruß

Grafield1990

Hallo Garfield,

das ist eine reine Verhandlungssache. Die Urheberrechte bleiben grundsätzlich bei demjenigen, der ein Werk geschaffen hat. Ob nun Designer und Kunde ausmachen, dass letzterer ein exklusives Nutzungsrecht erhält oder nur für eine bestimmte Sache wird vertraglich geregelt.

Gruß!

Horst

Hallo!

Angenommen jemand lässt ein Design bei einem Grafikdesigner
erstellen. Wem gehören dann die Nutzungsrechte?

Zunächst einmal dem Grafik-Designer, der sie jedoch dem Auftraggeber ganz oder teilweise übertragen kann. Deshalb entfällt das Honorar vieler Grafik-Designer in ein „Entwurfsentgelt“ und ein „Nutzungsentgelt“. Das Nutzungsentgelt hängt vom Umfang der Nutzung ab.

Ein Betspiel mit fiktiven Zahlen:

Logo für örtlichen Bäcker
Entwurf: 1000 Euro
Nutzung: 500 Euro

Logo für europaweite Bäckereikette
Entwurf: 1000 Euro
Nutzung: 5000 Euro

Und wie wird das dann in der Praxis geregelt?

Durch einen Vertrag.

Habe gehört wenn
man
was in Auftrag gibt, gehört einem die Sache erst, wenn man
zeitlich
und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte erhält.

Es „gehört“ einem auch dann nicht, sondern man hat nur die zeitlich
und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte. Man kann auch zeitlich und räumlich beschränkte Nutzungsrechte vereinbaren, das ist preiswerter. Dr Grafik-Designer kann dann die Arbeit z.B. auch an einen Kunden in einem anderen Ort verkaufen.

Hat da jemand damit schon Erfahrungen mit gemacht?

Ja. Ich lebe davon.

Gruß,
Max