Nutzungsregelung der WEG Gemeinschaftswaschküche

Hallo, meine Nachbarn haben da ein Problem, Ihnen gehören 5 Wohnungen in einem 10 Familienhaus. Die anderen 5 Wohnungen gehören einem älteren Mann, es bewohnt eine Wohnung selbst, die anderen 4 Wohnungen hat er an seine 4 Töchter vermietet. Er stellt nun die Waschküche, bis vor 2 Jahren gab es dort lediglich eine Industriewaschmaschine und die Möglichkeit an Leinen zu trocknen, mit Wäschetrocknern seiner Töchter voll. Es sollen noch Bügelautomaten und Einzelwaschautomaten dazukommen. Darf er das einfach so entscheiden? Es gibt leider keine WEG-Hausordnung wo das geregelt ist, in der Teilungserklärung steht auch nichts über die Nutzung, sicher ist nur, die anderen 5 Parteien hätten aus Platzgründen schon keine Möglichkeit, es ihm gleich zu tun. Kann man den alten Mann zwingen, die Geräte zu entfernen?  Es ist doch unmöglich, einer beansprucht alles und fragt noch nicht einmal danach, ob er es darf, Frechheit siegt.

Hallo,
da jeder 5 Wohnungen besitzt hat auch jeder den gleichen Anteil an den Gemeinschaftsräumen. 
Gibt es bei diesem Haus einen Veerwalter? Wenn ja, sollte sich der mal darum kümmern dass die Angelegenheit zu gleichen Teilen berücksichtigt wird.
Viele Grüße