ich lese gerade dass Pfizer untersagt seine Produkte für Hinrichtungen zu benutzen. Die moralisch-ethische Seite mal völlig aussen vor: nach welchem Recht schreibt ein Hersteller eines Produktes jemandem vor wie man es verwenden darf? Klar, bei Medikamenten gibt es Zulassungen für bestimmte Anwendungsbereiche, es gibt auch off-label-use. Aber das kommt ja alles von den Behörden. Hier schreibt aber ein Hersteller vor wofür sein Produkt nicht zu verwenden ist. Aus haftungsrechtlichen Gründen verstehe ich das wenn auf einem Glas Säure steht „Hautkontakt vermeiden“, aber wer verbietet es mir trotzdem darin zu baden? Auf welcher Rechtsgrundlage macht der Hersteller das?
kann das nicht jeder Verkäufer über seine AGBs / ToS regeln?
Wenn ich bestimmte Software kaufe, steht in den Lizenzvereinbarungen, wofür ich sie (nicht) benutzen darf (bspw. kommerziell). Wenn ich ein Auto miete, steht im Mietvertrag, wohin ich damit (nicht) fahren darf. Warum sollte das ein Hersteller von Medikamenten nicht genau so machen können?
Da steht, Pfizer " limits the sale of these seven products to a select group of
wholesalers, distributors, and direct purchasers under the condition that they will not resell these
products to correctional institutions for use in lethal injections".
Das heißt, die Abnehmer verpflichten sich, die Produkte weder direkt noch indirekt für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wenn sie sich nicht dran halten, werden sie nicht mehr beliefert.
Der Herstellter kann nicht verhindern, das bereits verkaufte/gelieferte Produkte dafür verwendet werden.
Hi bei dem kruden amerikanischen Rechtssystem möchte sich Pfizer ggf gegen Regressansprüche der Nachkommen der Hingreichteten absichern, weil diese durch Verwendung des Mittels zu Tode gekommen sind ..
Vorsicht! Heißen Kaffee nicht gegen Personen schütten!
Servus,
auf diese Weise kann Pfizer für seine Produkte, die für Hinrichtungen geeignet sind, eher Ausfuhrgenehmigungen für einige Länder erhalten.
Ich erinnere mich, dass gewerbliche Abnehmer gegenüber Dell so um 2000 rum explizit versichern mussten, dass sie die bestellten Geräte nicht zur Herstellung von Waffenvernichtungswaffen benutzen würden - sonst wurden sie nicht beliefert.
Wie schon gesagt unterliegt dies dem normalen Vertragsrecht.
Kein Hersteller ist verpflichtet, seine Produkte zu verkaufen. Wenn er verkauft, kann er bestimmen an wen und wie das Produkt verkauft werden darf.
Grundsätzlich kann der Staat normalerweise nur den Verkauf beschränken, z.B. durch Exportbeschränkungen, oder verbieten, z.B. wegen Gefährdung der Umwelt oder unsichere Anwendung.
Firmen zur Produktion zu zwingen ist eigentlich nur unter Kriegsrecht möglich.
In der Elektronik ist es Üblich, dass manche Hersteller die Verwendung zu militärische Zwecken verbieten und die Anwendung in lebenswichtigen medizinischen Geräten nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlauben.
Ämter und Behörden müssen sich aber auch an Gesetze und Verordnungen halten!