ich moechte mir von einem guten Bekannten fuer mehrere Monate dessen Auto ausleihen.
Was muesste vertrags- und versicherungstechnisch beachtet werden, damit es z.B. in Schadensfaellen keine Probleme gibt?
Ich habe uebrigens keine eigene Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung. Wuerde bei Abschluss eines Nutzungsvertrages, die des Bekannten einspringen?
ich moechte mir von einem guten Bekannten fuer mehrere Monate
dessen Auto ausleihen.
Was muesste vertrags- und versicherungstechnisch beachtet
werden, damit es z.B. in Schadensfaellen keine Probleme gibt?
Ihr könnt einen Mietvertrag machen, wobei das vertragsrechtliche Probleme bei Versicherung, TÜV und Steuer geben könnte. Versicherungen für Mietwägen sind teurer, Mietwägen haben nur 1 Jahr TÜV und Dein Freund müsste die Mieteinnahmen versteuern.
Ich habe uebrigens keine eigene Haftpflicht bzw.
Kaskoversicherung. Wuerde bei Abschluss eines
Nutzungsvertrages, die des Bekannten einspringen?
Eine derartige Versicherung ist immer fahrzeuggebunden.
Du kannst also keine Autoversicherung ohne Auto haben.
Mein Tip: einigt Euch über ein Nutzungsentgelt, welches jedweden Verschleiß am Fahrzeug beinhaltet.
Wenn Du den Wagen kaputtfährst, bezahlt sowieso die Versicherung des Halters (Deines Freundes) für Schäden an fremdem Eigentum, für Schäden an seinem Wagen braucht er allerdings eine Kaskoversicherung, welche im Schadensfall teurer wird. Das ist dann rechtlich gesehen sein Problem.
Somit handelt es sich natürlich um eine Vertrauenssache, denn wenn Du die Karre im Suff zusammenfährst und kein Geld hast, bleibt der Halter auf den Kosten sitzen.
Wenn es um mehrere Monate geht, solltest Du Dir vielleicht besser einen eigenen Wagen kaufen, denn beim Geld hört meistens die Fruendschaft auf.
Wie es in DE läuft weiss ich nicht genau. Nun, ich habe bei meiner Haftplichtversicherung (gibts sowas auch in DE?) einen Zusatz für das gelegentliche Nutzen von Drittfahrzeugen. Nun benutzt du ja das Auto beinahe ein Jahr. Ich würde mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen und fragen, was sie mir anbieten. Wenn du, wie ich, schon ein langjähriger Kunde bist und den Fahrausweis nicht erst seit gestern hast und Fahrpraxis aufweisen kannst, haben die sicher was für dich.
wenn man häufiger oder länger ein oder mehrere fremde Fahrzeuge führt sollte man über eine Fahrerhaftpflicht nachdenken. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung, die bei von Dir verursachten Schäden am von Dir gefahrenen fremden Fahrzeug aufkommt. Also eine Art Vollkasko für fremde Fahrzeuge. Die Fahrerhaftpflicht kostet nicht viel, beruhigt aber sicher beide Beteiligten ungemein. Auskünfte gibt gerne jeder Versicherungsvertreter.
Gruß vom Wiz
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das ist ein sehr guter Tip und wuerde die Vertragspartner wirklich ungemein beruhigen, vielen Dank!
Kann es u.U. sein, dass auch die normale private Haftplicht fuer sowas aufkommen wuerde?
Danke nochmal
Dennbam
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Bitte, gerne geschehen. Die „normale“ Haftpflicht gibt es leider nicht. Da muss man immer im Einzelfall die einzelnen abgedeckten Risiken betrachten. Wenn Du bereits eine Haftpflichtversicherung hast, würde ich hierzu einfach mal denjenigen ansprechen, über den Du die Versicherung abgeschlossen hast.
Gruß vom Wiz
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