Hallo,
wir haben unser Fahrschulauto und unseren Anhänger einer anderen Fahrschue per Nutzungsvertrag zur Verfügung gestellt. Wir wollen nun den Vertrag aus diversen Gründen friustlos kündigen. Was haben wir zu beachten?
Hallo,
Wenn ein Nutzungsvertrag besteht, sollte es ja da drin geregelt sein.
Ansonsten würde ich einen Anwalt für Vertragsrecht empfehlen.
Hallo,
da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich nur auf folgenden Paragraphen hinweisen: §543 BGB
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wortlaut:
Hiermit kündige ich…, den mit…am…geschlossenen Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Begründung:…
Unterschrift, Datum
Damit nichts schief läuft, rate ich einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann
Der Nutzungsvertrag dient ja nur dem StVamt
als Nachweis. Wenn du diesen Nutzungsvertrag meinst reicht ein einfaches Schreiben
ans Amt.
Was ihr mit der anderen Fahrschule vertraglich abgeschlossen bleibt davon unberührt
Hallo,
wir haben unser Fahrschulauto und unseren Anhänger einer
anderen Fahrschue per Nutzungsvertrag zur Verfügung gestellt.
Wir wollen nun den Vertrag aus diversen Gründen friustlos
kündigen. Was haben wir zu beachten?
Hallo,
kommt auf den Vertragsinhalt an, ob eine fristlose Kündigung überhaupt vorgesehen ist, auch der ehemalige Partner sollte die Gelegenheit haben, bestehende Verträge abzuarbeiten. Ansonsten Anwalt fragen.
Gruß Heinz
Hallo Anaviliya,
abhängig vom geschlossenen Vertrag, sollte in diesem eine Klausel für eine Kündigung enthalten sein.
Ansonsten einen RA befragen.
Fahrschule
Hallo,
leider kann ich zu diesem Thema nichts verbindliches sagen. Normalerweise ist bei einer fristlosen Kündigung ein wichtiger Grund nötig. Der ist vermutlich vorhanden…
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Hallo,
Nun ich würde mal sagen, Alles was Ihr Vertraglich mit dem Mieter beschlossen habt. Habt Ihr einen formlosen Mietvertrag? Ist er an einen Vordruck gebunden?
Wenn man in Vertragsrechtlichen Fällen 100%ige Klarheit haben möchte, sollte man diesbezüglich einen Rechtsanwalt konsultieren.
MfG
M.
Hallo,
tut mir leid, da kann ich nichts zu sagen. Bitte im Rechtsbrett nachfragen.
Gruß