Nutzungswechsel bei geerbter Wohnung

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder euren Rat. Ein Freund von mir hat, nachdem sein Vater 1987 gestorben war 1/4 der elterlichen Wohnung geerbt. 1999 hat seine Mutter ihm die verbleibenden 3/4 im Rahmen einer Schenkung übertragen. Die Wohnung bewohnt er derzeit selbst. Nun hat er sich ein Haus gekauft und möchte die Wohnung vermieten oder verkaufen. Nun die Fragen. Müsste er im Falle einer Veräußerung irgendwelche Steuern zahlen (Spekulationssteuer)? Wenn ja, welcher Wert wird zugrunde gelegt. Kann er die Wohnung im Fall der Vermietung abschreiben und wenn ja, welcher Wert wird dabei zugrunde gelegt? Welche Kosten kann er gegebenenfalls sonst steuerlich geltend machen?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Heiko

Hallo!

Unentgeltliche Übertragung ist keine Anschaffung. Der Erbe/ Beschenkte tritt an die Stelle des Rechtsvorgängers, also des Erben/ Schenkers. Wenn dieser Rechtsvorgänger selbst kein privates Veräußerungsgeschäft besteuern müsste, gilt dies gleichermaßen für den Nachfolger. Da das Grundstück offenbar schon länger als 10 Jahre im Eigentum der „Familie“ steht, ist eine Veräußerung innerhalb der maßgebenden Frist ausgeschlossen, eine Steuerpflicht entfällt somit.

Hinsichtlich Abschreibung (AfA):
I. d. R. sind vom historischen Wert der AK/ HK des Gebäudes jährlich 2% abziehbar, natürlich insgesamt maximal das gesamte AfA-Volumen (= die ursprünglichen AK/ HK ohne Bodenwert!).
Für den Zeitraum der Selbstnutzung ist zudem eine Minderung des AfA-Volumens um jährlich 2% fiktive AfA vorzunehmen (vgl. R44(12)Nr.2,S.4 EStR). Bei Gebäuden, die älter als 50 Jahre sind, bleibt also kein AfA-Volumen mehr übrig.

Ciao!
Nemo

Super! Vielen Dank!!!(owT)

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