in meiner Wohnung wird am Jahresende mit der Heiz-und Nebenkostenabrechnung u.a. auch der Nutzwasserverbrauch abgerechnet.
Nicht nur, daß in Ermangelung einer Wasseruhr, bei mir der Warmwasserverbrauch geschätzt wird, rechnet man das verbrauchte Kaltwasser für meine Wohnung anteilig und ebenfalls ohne Wasseruhr ab. Maßgeblich für die Anteilsberechnung ist die Wohnungsgröße in Quadratmetern.
Ich bewohne die Wohnung mit meiner Lebensgefährtin, die anderen Nachbarn leben größtenteils solo und die Wohnungen sind natürlich entsprechend kleiner. Wir werden mit dem Nachbarhaus zusammen abgerechnet, in dem aber auch Gewerbe (Schönheitsklinik für Fettabsaugung und Versicherungsagentur) untergebracht sind.
Ist das üblich, rechtens und normal? Oder kann ich eine exakte Verbrauchsfeststellung mit Wasseruhr über meinen tatsächlichen Verbrauch verlangen?
eine solche Abrechnung ist derzeit gesetzlich noch erlaubt. Jedoch gibt es hier dann Beschränkungen, wenn Du über die Gebühr herangezogen wirst, fremde Kosten zu zahlen.
in meiner Wohnung wird am Jahresende mit der Heiz-und
Nebenkostenabrechnung u.a. auch der Nutzwasserverbrauch
abgerechnet.
Nicht nur, daß in Ermangelung einer Wasseruhr, bei mir der
Warmwasserverbrauch geschätzt wird, rechnet man das
verbrauchte Kaltwasser für meine Wohnung anteilig und
ebenfalls ohne Wasseruhr ab. Maßgeblich für die
Anteilsberechnung ist die Wohnungsgröße in Quadratmetern.
Ich bewohne die Wohnung mit meiner Lebensgefährtin, die
anderen Nachbarn leben größtenteils solo und die Wohnungen
sind natürlich entsprechend kleiner. Wir werden mit dem
Nachbarhaus zusammen abgerechnet, in dem aber auch Gewerbe
(Schönheitsklinik für Fettabsaugung und Versicherungsagentur)
untergebracht sind.
Das Gewerbe muss aus den Kosten der Mieter heraus gerechnet werden und nur dann darf der Rest auf die Wohnungsmieter verteilt werden. Bei der Versicherungsagentur kommt es darauf an, wieviel Personen beschäftigt sind. Bei der Klinik kann ich mir kaum vorstellen, dass dort auf Fläche abgrechnet wird. Ist es nicht möglich, dass die Klinik eine Zwischenuhr hat und den Mietern nur den Restverbrauch berechnet wird ? In einem Zwei - Familien - Haushalt muss man um die 250 EUR im Jahr für Wasser/Abwasser/MwSt rechnen.
Ist das üblich, rechtens und normal? Oder kann ich eine exakte
Verbrauchsfeststellung mit Wasseruhr über meinen tatsächlichen
Verbrauch verlangen?
Kommt darauf an. Wenn der Verbrauch zu hoch ist, besteht für die Zukunft die Möglichkeit, durch einen Zwishenzähler den Verbrauch zu erfassen. Die Frage ist hierbei, ob dies technisch möglich ist oder mehrere Wasseruhren eingesetzt werden müssen und ggfls. eine Einsparung durch Zwischenzählerkosten wieder neutralisiert wird.
eine solche Abrechnung ist derzeit gesetzlich noch erlaubt.
Jedoch gibt es hier dann Beschränkungen, wenn Du über die
Gebühr herangezogen wirst, fremde Kosten zu zahlen.
hätt ich nicht gedacht. Nach Personenanzahl wär mir logisch, aber nach Quadratmeter leuchtet mir nun gar nicht ein. Sei´s drum, Du bist der Fachmann.
Das Gewerbe muss aus den Kosten der Mieter heraus gerechnet
werden und nur dann darf der Rest auf die Wohnungsmieter
verteilt werden. Bei der Versicherungsagentur kommt es darauf
an, wieviel Personen beschäftigt sind. Bei der Klinik kann ich
mir kaum vorstellen, dass dort auf Fläche abgrechnet wird. Ist
es nicht möglich, dass die Klinik eine Zwischenuhr hat und den
Mietern nur den Restverbrauch berechnet wird ? In einem Zwei -
Familien - Haushalt muss man um die 250 EUR im Jahr für
Wasser/Abwasser/MwSt rechnen.
Die Klinik ist abgezogen, da die im Nachbarhaus ist und dieses zunächst aus der Gesamtrechnung herausgerechnet wurde. Die Versicherungsagentur belegt das Erdgeschoß unseres Hauses, wird aber mit 8 Angestellten keinen Löwenanteil an Wasser verbrauchen. Mehr als Kaffee kochen, Pipi machen und Hände waschen ist da ja nicht angesagt.
Ich werde erstmal überhaupt den reinen Wasseranteil aus der Abrechnung ermitteln, da ja alle anderen Nebenkosten incl. Wasser über Quadratmeter umgelegt wurden, hab ja jetzt nen Anhaltspunkt.
Ist das üblich, rechtens und normal? Oder kann ich eine exakte
Verbrauchsfeststellung mit Wasseruhr über meinen tatsächlichen
Verbrauch verlangen?
Kommt darauf an. Wenn der Verbrauch zu hoch ist, besteht für
die Zukunft die Möglichkeit, durch einen Zwishenzähler den
Verbrauch zu erfassen. Die Frage ist hierbei, ob dies
technisch möglich ist oder mehrere Wasseruhren eingesetzt
werden müssen und ggfls. eine Einsparung durch
Zwischenzählerkosten wieder neutralisiert wird.
Gruss Günter
Dank Dir erstmal für die Ausführungen, werde mich ggf. nochmal melden, falls mir der Verbrauch unlogisch hoch vorkommt. Hätte nicht gedacht, daß ein solcher Abrechnungsmodus überhaupt statthaft ist.