Hallo,
Frau X war bis vor einem Jahr Studentin und bekommt jetzt als wissenschaftliche Mitarbeiterin Gehalt. Die NV-Bescheinigung besagt, dass man nur bis 7600 Euro max. im Jahr verdienen darf. Aktuell siehen die Einnahmen so aus:
Jan 552 Euro (Brutto)
Feb 552 Euro ( " )
März 2900 Euro (" )
April 2900 Euro ( " )
…
Spätestens nach dem April liegt sie über dem Freibetrag. Wie genau sollte sie die Bescheinigung korrekt kündigen?
Gibt sie die NV-Bescheinigung dann einfach am Finanzamt ab, die z.B. bei zwei Banken liegen, und sind damit diese gekündigt?
Die braucht sie überhaupt nicht kündigen. Sie gibt dann entsprechend einfach eine ESt-Erklärung ab, und beantragt dann eben keine neue NV-Besch.
Die aktuelle 3 Jahre NV-Bescheinigung, die sie bereits besitzt, gilt noch für ein weiteres Jahr.
Die aktuelle 3 Jahre NV-Bescheinigung, die sie bereits
besitzt, gilt noch für ein weiteres Jahr.
Herzlichen Glückwunsch !