Hallo,
ist es möglich/sinnvoll, für ein bereits laufendes Jahr eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu beantragen? Wenn dann z.B. bereits Zinsabschlag oder Abgeltungssteuer abgeführt wurden für das laufende Jahr, dann müßte man für dieses Jahr trotzdem noch eine Steuererklärung machen. um das zurückzuholen.
Ist das möglich, oder sollte die NV-Bescheinigung dann für das nächste Kalenderjahr beantragt werden?
Vielen Dank im voraus, MfG Winter