Hallo zusammen,
stellt euch bitte mal folgenden Fall vor:
ein Ehepaar mit 2 Kindern bearbeitet die E-steuererklärung (Kinder über entsprechende Anlage angegeben, da beide zwar älter als 18, aber noch nicht brufstätig) und dabei ergibt sich, dass der Sohn (Zivildienst, zusätzliche Kap-einkünfte ca.1000 €)zwar eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten hat, diese jedoch nie an die Bank gesendet wurde. Folglich wurde für 2009 Kap-ertragssteuer + Soli abgezogen. Nun möchte der junge Mann „sein“ Geld zurück und meint, die Eltern sollten eine Anlage KAP für ihren Sohn abgeben mit Antrag auf Günstigerprüfung. Die Eltern jedoch sind der Ansicht, dass der Sohn komplett eine eigene E-steuererklärung abgeben muss. Hat nun der schusslige Sohn Recht oder die geplagten Eltern?
Danke für euere Meinungen!
Hi !
Da es sich um die Kapitaleinkünfte des Sohnes handelt, muss dieser eine eigene Steuererklärung abgegeben, um die bei ihm einbehaltene KEST zurückzuerhalten.
Die Eltern geben die Kinder (und deren Einkünfte) in ihrer eigenen Steuererklärung nur an, damit das FA prüfen kann, ob der Grenzbetrag für die Gewährung von Kindergeld/Kinderfreibetrag überschritten ist.
BARUL76
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