Hallo www´ler !
Die Eltern eines Freundes sind beide Rentner und beziehen neben Ihrer Rente noch Zinseinnahmen (über dem Freibetrag). Seit 2 Jahren bekommen Sie die vorausbezahlte Kapitalertragsteuer immer in voller Höhe wieder zurückbezahlt, da sich keine Einkommensteuerschuld ergibt. Die heutigen Einkommensverhältnisse werden ohne große Änderungen auch in der Zukunft vorliegen. Durch eine NV-Bescheinigung ist es möglich sich 3 Jahre von der Abgabe der ESt-Erklärung befreien zu lassen.
Nun meine Frage:
Ist es mit der NV-Bescheinigung auch möglich den Abzug der Kapitalertragsteuer bei der Bank zu verhindern ? Reicht hier evtl. schon die Vorlage der Bescheinigung bei der Bank ?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Tom