meine Mutter ist im März 2010 verstorben und meine schwester und ich haben zu gleichen teilen geerbt. Meine Mutter hatte seit Jahren eine NVA-Bescheinigung. Jetzt möchte das zuständige Finanzamt, dass wir für unsere tote Mutter eine Einkommensteuererklärung für 2009 abgeben, da man im nachhinein festgestellt hat, dass unsere Mutter doch einiges an vermögen hatte. ich habe erfahren, dass das Finanzamt keine erklärung von den erben verlangen kann, da es ja diese NVA-Bescheinigung gab. Das hätten sie von meiner Mutter verlangen können, aber die ist ja tot. Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Grundsatzurteil?
Sorry, mit Steuerfragen habe ich „nichts am Hut“…
MfG
H.G.