O2 muss ich diese Rechnung noch bezahlen?

Mein O2-Vertrag ist mit Provider-Wechsel zum 13.11.10 ausgelaufen. Nicht das dies schon seltsam genug gewesen ist, da mir ursprünglich der 11.11.10 mitgeteilt wurde, habe ich heute eine Rechnung vom 01.11.10 bis 31.11.10 über den vollen Monatsbetrag erhalten. Da ich noch sowas in Erinnerung hatte habe ich in meinen Unterlagen nachgesehen und festgestellt, dass man mir bei Vertragsbeginn auch schon ab dem 01.11.07 abgerechnet hat. Das heißt wenn ich nun diese Rechnung bezahle hat O2 von mir insgesammt vier Wochen mehr abgerechnet als sie tatsächlich an Leistung gebracht haben. Ist das rechtmäßig und normale Praxis? Muss ich das bezahlen? Mir kommt dies jedenfalls höchst unseriös vor.

Mein O2-Vertrag ist mit Provider-Wechsel zum 13.11.10
ausgelaufen.

du musst auf jeden Fall vom 1.11.10 bis 13.11.10 den Betrag anteilig zahlen.

Mein O2-Vertrag ist mit Provider-Wechsel zum 13.11.10
ausgelaufen. Nicht das dies schon seltsam genug gewesen ist,
da mir ursprünglich der 11.11.10 mitgeteilt wurde, habe ich
heute eine Rechnung vom 01.11.10 bis 31.11.10 über den vollen
Monatsbetrag erhalten.

Hallo,

du hast einen Vertrag, und es gilt was da drinsteht. Der Provider ist gesetzlich nicht zu einer tagesgenauen Abrechnung verpflichtet. Er kann dir ja auch 1 Minute berechnen, wenn du nur 10 Sekunden telefoniert hast, wenn das eben so vereinbart ist.

Gruss Reinhard

Danke erstmal für dein Antwort. Mir ist schon bewusst, dass ich einen Vertrag habe. Dennoch habe ich bis jetzt bei noch keinem Anbieter ein solches Abrechnungsvorgehen bei Vertragsende erlebt. Ich hab jetzt erstmal Einspruch gegen die Rechnung eingelegt. Ob dies so rechtlich einwandfrei ist kann ich mir nicht vorstellen. Vertragsende war der 13.11 nicht der 30.11. Mit der Argumentation könnte ein Anbieter schließlich in seinen Vertrag schreiben, dass noch vier Jahre nach Vertragsende bezahlt werden muss.

… Mit der Argumentation könnte ein Anbieter schließlich
in seinen Vertrag schreiben, dass noch vier Jahre nach
Vertragsende bezahlt werden muss.

Klar kann er das, die Frage ist, was du unterschreibst. In vielen Bereichen üblich ist z.B., dass eine Kündigung nur vierteljährlich oder jährlich möglich ist.

Gruss Reinhard