o2 Wandlung

Hallo
ich habe ein xda von o2 und hab es am 05.2007 gekauft
es macht mir sehr viele Probleme und deswegen habe ich es 3 mall schon zu reparatur eingesendet.
Hab gehört man kann ein neues bekommen wenn es noch mall welche Probleme geben sollte.
Jetzte meinte aber ein Frund von mir das würde nicht gehen weil die Garantie bald zu ende ist.
Meine frage ist das wahr?

Mfg jennyy

Hallo,

Jetzte meinte aber ein Frund von mir das würde nicht gehen
weil die Garantie bald zu ende ist.
Meine frage ist das wahr?

das wissen im Grunde nur die beiden Vertragspartner. Also du und der Garantiegeber.

Die gesetzliche Gewaehrleistungspflicht ist schon nach 12 Monaten abgelaufen, alles was danach kommt ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (oder Anbieters) und da kann natuerlich alles vereinbart werden.

In der gesetzlichen Gewaehrleistung heisst es, dass du dem Hersteller dreimal die Chance zur Nachbesserung geben musst bevor du vom Kaufvertrag zuruecktreten kannst. Ich nehme mal an, davon hat dein Freund geredet.

Ciao! Bjoern

Hallo,

das stimmt so leider nicht. Die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) gilt für 2 Jahre wenn Neuware an einen Privatkunden verkauft wird. Ich gehe mal davon aus, dass das hier der Fall war. Ab einem halben Jahr nach Kauf muss sie zwar beweisen, dass von Anfang an ein Defekt vorhanden war. Aber davon ist ja auszugehen wenn das Gerät 3x repariert werden muss.

Wandlung (Geld zurück), Minderung (Teil des Kaufpreises zurück) oder Tausch gegen ein anderes Gerät kann sie spätestens nach der 2. erfolglosen Reparatur wegen desselben Fehlers geltend machen. D. h. sie kann es sogar sofort verlangen - aber da spielen die meisten Läden nicht mit. Spätestens nach der 2 erfolglosen Reparatur ist aber Schluss für den Laden, da MUSS er…

Gruß,

MecFleih

Siehe auch die FAQ: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/164?entrie…

Hallo,

ich habe ein xda von o2 und hab es am 05.2007 gekauft
es macht mir sehr viele Probleme und deswegen habe ich es 3
mall schon zu reparatur eingesendet.

3x wegen desselben Fehlers, oder immer wegen anderen Problemen?

Hab gehört man kann ein neues bekommen wenn es noch mall
welche Probleme geben sollte.
Jetzte meinte aber ein Frund von mir das würde nicht gehen
weil die Garantie bald zu ende ist.
Meine frage ist das wahr?

Also erstmal: es geht nicht um die Garantie, die ist nämlich nur eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Was er aber gewähren MUSS ist eine Sachmangelhaftung - und das 2 Jahre lang.

Das heißt: 2 Jahre lang muss o2 dir gegenüber für ein fehlerfreies Gerät haften. Das gilt natürlich nur, wenn es Fehler im Gerät sind. Wenn du unvorsichtig damit umgehst, haftet o2 nicht dafür wenn der Schaden beispielsweise dadurch entstanden ist, dass dir das Gerät heruntergefallen ist, nass wurde, Kratzer bekommen hat. Aber für wirkliche Gerätefehler müssen sie 2 Jahre haften.

Allerdings musst jetzt du ihnen beweisen, dass es wirklich Baufehler am Gerät sind, und das Problem nicht durch deinen Umgang mit dem Gerät entstanden ist. Aber wenn du schon 2x wegen dieses Fehlers eine Reparatur bekommen hast, sollte das Beweis genug sein, dass dein Gerät fehlerbehaftet ist.

Innerhalb von 2 Jahren nach Kauf muss o2 dir gegenüber dann gerade stehen.

Lass’ dich im Laden nicht damit abwimmeln, dass sie dich an den Hersteller verweisen! Du hast in deinem Laden gekauft, deswegen müssen die auch dir gegenüber tätig werden! Viele Händler verweisen einen nämlich an den Hersteller, damit sie sich selber nicht um das Problem kümmern müssen, und begründen das mit der - auch nachvollziehbaren, aber rechtlich nicht haltbaren - Begründung, dass es beim Hersteller schneller ginge, denn dahin werden sie das Gerät auch nur einsenden. Das stimmt zwar, verwässert aber, dass der Händler dem Kunden gegenüber in der Pflicht ist, nicht der Hersteller.

Wenn du das Gerät im Mai 2007 gekauft hast, hast du bis Mai 2009 auch das Recht auf Beseitigung eines Sachmangels. Also bist du noch im Rahmen der gesetzlichen Frist.

Man wird dir jetzt kein neues Gerät mehr geben - das ist ja auch verständlich, immerhin ist es ein gebrauchtes Gerät, was du bringst. Wenn aber 2x erfolglos wegen desselben Fehlers repariert wurde, kannst du jetzt einen Austausch des Gerätes verlangen und musst dich nicht auf alles andere einlassen.

Wie gesagt, das heißt aber nicht Garantie, sondern Sachmangelhaftung. Siehe auch die FAQ: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/164?entrie…

Gruß,

MecFleih