O2MyHandy-Vertrag kein Fernabsatz

Hallo,
angenommen, ich hätte ein Handy per Ratenkauf bei einem stationären Shop gekauft. Das aus vier gewählte Handy wäre nun mangelhaft, wobei die Mitarbeiter extra sagen, dass zwei Tage später neue Geräte geliefert würden, sodass das erstandene Gerät, falls es mangelhaft sei, ausgetauscht werden könnte. Es würde nun gegen ein neues Gerät getauscht werden. Dafür dürften alle sieben vorrätigen Geräte begutachtet werden und diese wären ebenfalls alle nicht in Ordnung. Auf Empfehlung des Verkäufers würde ich mich in drei andere o2 Shops begäben. Ein shop hätte keine Geräte, der zweite hätte zwar welche, wollte mir aber keines geben und der dritte hätte nur zwei mangelhafte. Daher würde ich nun, eine Woche nach dem Kauf, vom Kaufvertrag zurücktreten wollen.
Nun würde der Verkäufer sagen man könne nur zurücktreten, wenn das zweite Geräte zweimal eingeschickt würde und es nach beiden Malen wieder (in gleicher Art) mangelhaft sei. Er würde sich jedenfalls vehement weigern das Gerät zurück zu nehmen. Von der 02 Kundenbetreuung würde man nur hören, dass, was im Shop passiert im Shop bliebe. Ein Haftungsausschluss nach § 444 BGB läge dabei aber nicht vor.

Was könnte ich jetzt tun um möglichst schnell zurücktreten zu können?

Bei dem Handy würde es sich um ein 600€ teures Modell handeln, bei dem gerade der Bildschirm und und die Verarbeitung beworben werden würde und die Mängel würden auch gerade da auftreten (Staub unter der dem Display, gelbe Flecken auf dem Bildschirm, schiefe Spaltmaße rund um den Display etc.).