Ob das alles so richtig und fair ist

Hallo und guten Tag,

nehmen wir mal folgendes an:

Eine Teilzeit-Angestellte ist seit Feb. 2012 in einem kleinen Unternehmen angestellt mit acht Festangestellten und ein paar Aushilfen, sie verdient seitdem 900 Euro brutto. Bis August diesen Jahres war sie geschieden, alleinerziehend, seit August ist sie verheiratet. Sie hat jetzt Steuerklasse 5, der Partner 3.

Vor ein paar Wochen ist der Sohn des Chefs mit in die Firma gekommen, sehr schnell war wohl klar, dass man nicht genug Arbeit für ihn hat. Die Angestellte soll nun ab 01.11. mit in den Betrieb, an einer Maschine arbeiten. Was an und für sich kein Problem ist. Aber - sie hat (wenn man von 84 Arbeitsstunden im Monat - entspricht 21 AT/Monat - ausgeht) 900,00 Euro brutto im Gehalt verdient, auf einen Stundenlohn gerechnet wären das 10,70 Euro brutto. Jetzt sagt ihr Chef, dass er sie mit dem Stundenlohn „draussen im Betrieb“ aber nicht einsetzen kann. Weil zum Einen die ungelernten Aushilfen draussen nur 7,50 Euro pro Std. bekommen und denen gegenüber dann ja der Stundenlohn der Angestellten ungerecht wäre. Und weil die zu produzierenden Teile ja mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro kalkuliert wurden, somit die Kalkulation nicht mehr passen würde, wenn die Angestellte draussen an der Maschine steht. In einem Nebensatz fiel dann noch: „Und außerdem bist Du ja seit August verheiratet, dann müsst Ihr mal gucken, wie ihr hinkommt“. Morgen soll die Angestellte eine Probeabrechnung mit den neuen Stundenlohn bekommen, damit sie sieht, wie es finanziell in Zukunft aussieht…

Meine Frage ist jetzt: Wie kann sich die Angestellte gegen eine Herabsetzung ihres Lohns/Gehaltes wehren, ohne den Rausschmiss zu riskieren? Welche Argumente könnte sie (morgen) in einem Gespräch bringen, um ihr altes Gehalt zu rechtfertigen?

Für Eure Antworten danke ich schon jetzt und wünsche noch einen schönen Sonntag.

Micha

Möglicherweise hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wurde hier geregelt, dass mit einer Bestimmten Anzahl an Stunden ein bestimmter Bruttolohn gezahlt wird? Oder steht drin, dass die Angestellte pro Stunde einen Betrag von x Euro erhält?

Mit Argumenten kommt man nicht sehr weit. Auch wenn der Arbeitsvertrag auf Zeit läuft und nur mit einer entsprechenden Stundenlohnänderung verlängert wird, kannst du nichts dageben tun.
Mit dem Argument des Arbeitgebers, du seist jetzt verheiratet, will er sagen, du brauchst ja jetzt nicht so viel, der andere verdient ja auch… Halte ich für seeeehr schwach so eine Aussage.

Ich wünsche trotz allem gutes Gelingen!

guten Tag Michaela,
die Frage lässt sich so nicht wirklich beantworten. Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an, was darin seinerzeit festgelegt ist.
Weiter dürfte es darauf ankommen, in welcher Position du beschäftigt warst/bist.
Bist du (formal) als Angestellte oder normale Arbeitnehmerin im Betrieb eingestellt worden und wie definiert sich dein Aufgabengebiet?
Ich persönlich denke, wenn du als Angestellte (fachliche Definititon) für Verwaltungsaufgaben eingestellt warst und dies im Arbeitsvertrag ersichtlich ist, dann müsstest du eine Herabstufung auf einen Arbeiter-Status mit niedrigerem Gehalt nicht einfach so hinnehmen.
Ausserdem haben Angestellte andere Kündigungsrichtlinien als Nicht-Angestelle Arbeitnehmer.
Eine wirklich zuverlässige Antwort könnte dir nur dein Gewerkschaftsvertreter, falls du in einer Gewerkschaft bist, nach entsprechender Prüfung beantworten, oder ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht.
Da du deine Frage hier ja nun sehr spät gestellt hast, (morgen, also am Montag) soll ja bereits das entsprechende Gespräch mit deinem Chef stattfinden,  ist dein Speilraum quasi gleich 0.

Du solltest jedenfalls nicht voreilig, also nicht ohne vorherige Beratung durch deinen Gewerkschaftsvertreter oder einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt verbindliche Erklärungen abgeben oder unterschreiben.
Möglicherweise könnte dir auch dein Betriebsrat vorab entsprechende Informationen an die Hand geben, wenn euer Betrieb denn einen solchen hat.

Im schlechtesten Falle hast du nur die Wahl zwischen:
a) ohne Rücksicht auf „Rechtmässigkeit“ zähneknirschend die Herabstufung zugunsten des Juniors hinzunehmen, oder
b) Gefahr zu laufen, evl. deinen Arbeitsplatz durch Kündigung zu verlieren (die dann aber jedenfalls arbeitsgerichtlich nachgeprüft werden kann und sollte).

Alleine auf arbeitnehmerfreundliches Verständnis deines Chefs zu rechnen, der dich dann für die Arbeit an den betrieblichen Maschinen zum bisherigen Gehalt beschäftigt, dürfte eher unrealistisch und Wunschdenken sein.

Andererseits sprichst du in dener Anfrage von Stundenlohn statt Gehalt.
Auch hier ist zu unterscheiden zwischen dem Angestelltenstatus und dem (normalen) Arbeite(nehm)erstatus.
Angestelle erhalten Gehalt, Arbeitnehmer, die nicht Angestellte sind, erhalten (Std.-)Lohn.

Auch insoweit ist deine Darstellung unklar, so dass eine eindeutige Antwort nicht möglich ist.

Tut mir leid, dass ich dir keine eindeutigere Antwort geben kann,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo,

„Fairness“ ist nicht unbedingt eine arbeitsrechtliche Kategorie.

Aufgrund der Fallschilderung ist es zwar nicht ausgeschlossen, daß der Schwellenwert für die Geltung des § 23 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
überschritten wird (Aushilfen sind unter bestimmten Bedingungen mit zu berücksichtigen), aber nicht sehr wahrscheinlich.
Gilt das KSchG nicht, sehe ich im geschilderten Fall keine Möglichkeit, sich rechtlich gegen eine entsprechende (Änderungs-) Kündigung wehren zu können.

&Tschüß
Wolfgang

20 Jahre hinter dem Mond ???
Hallo,

Ausserdem haben Angestellte andere Kündigungsrichtlinien als
Nicht-Angestelle Arbeitnehmer.

Wo lebst du denn ? In Österreich ? Da könnte deine Antwort vielleicht noch passen
Spätestens mit dem sog. „Kündigungsfristengesetz“ vom Okt. 1993 kennt das deutsche Arbeitsrecht bei Kündigung keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten - weder bei den Fristen noch im Verfahren-, sondern nur noch Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin oder Beschäftigte.
Evtl. bestehende alte Regelungen aus Arbeits- oder Tarifvertrag gelten nur noch dann weiter, wenn sie dem „Günstigkeitsprinzip“ Rechnung tragen.
Ausnahmen gibt es nur noch branchen- bzw. tätigkeitsspezifisch

Auch hier ist zu unterscheiden zwischen dem Angestelltenstatus
und dem (normalen) Arbeite(nehm)erstatus.
Angestelle erhalten Gehalt, Arbeitnehmer, die nicht
Angestellte sind, erhalten (Std.-)Lohn.

Auch das ist in dieser Pauschalität falsch und war es auch schon vor der rechtlichen Aufhebung der Unterschiede.

mit freundlichem Gruss

Kopfschüttelnd

Pierre Mensah

Wolfgang

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