Hallo Ihren freundlichen Experten. Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen wenn in einem Chatraum perönsliche Mail die eigentlich Prvat sind, sagen ob sowas strafbar ist. mir ist das gestern passiert das jemand seine prvate nachricht veröffentlich hat.
Und der Admi macht nix dagegen. Und SChmeißt nicht die Leute raus, die da echt sich nicht benehmen können.
Lieben gruß von teufelwl33
Wenn die Mail genauso geschrieben war wie die Frage hier, musst du dir keine Sorgen machen. Dann hat den Inhalt eh keiner verstanden. *g*
Die Veröffentlichung eines privaten Biefes/Mails/etc. kann in seltenen Fällen tatsächlich gegen die Rechte des Verfassers verstoßen, so dass dieser auf Unterlassung klagen könnte. Aber eine Straftat?
Und in einem Chat wird es schwierig sein hinterher zu beweisen, dass es den Vorgang an sich überhaupt gegeben hat - immer unter der Maßgabe, dass durch die Veröffentlichung tatsächlich Rechte beschnitten werden. [Dies zu beurteilen, ohne den Inhalt zu kennen, dürfte schwierig werden.]
Daher sage ich mal pauschal: Es ist keine Straftat.
Gruß Ivo
Hallo Sonja,
auch für die elektronische Post gilt das Brief-und Fernmeldegeheimnis.
A B E R :
Aufgrund der Natur des Internet (sprich die technische Abwicklung von
Emails) kann man eine „normale“ (sprich unverschlüsselte) Email nicht wirklich als „geheim“ ansehen.Sie ist mit einer Postkarte der „Normalen“
Post zu vergleichen,die ja auch „jeder“ lesen kann.
Nur bei einer verschlüsselten Email hat man es mit dem Pedant zu einem
Brief zu tun,da hier der Empfänger vom Absender mit einem entsprechenden
„Kode“ ausgerüstet wurde,der NUR dem Empfänger den Inhalt der Email
zur Kennnis bringt.Veröffentlicht der Empänger nun einen eindeutig als
„persönlich-vertraulich“ gekennzeichneten Text aus dieser Email,kann man ihn sehr wohl belangen.
Weise den betreffenden einfach daraufhin,das bei Chatsystemen die IP-Nummer des Chatters gelogt wird und man so sehr wohl seine wahre Identität schnell herausfinden kann und ihn privatrechtlich belangen
(sofern er Beleidigend geworden ist oder andere Strafbare Äußerungen getan hat) kann.
mfg
Frank
Jou!
Das sehe ich auch so. Allerdings kann man hier zumindest an Beleidigung denken. Das Veroeffentlichen von privater Post mit ggf. prikaerem Inhalt kann nach der Auslegung des Beleidigungstatbestands m.E. in bestimmten Faellen hierueber strafbar sein.
Gruss,
Dea
auch für die elektronische Post gilt das Brief-und
Fernmeldegeheimnis.
Hallo Frank,
…welches für die Problemstellung wohl eher völlig egal ist, das es sich wohl um die Veröffentlichung des e-mails durch einen Empfangsberechtigten handelt.
Allenfalls können Persönlichkeitsrechte des Betroffenen im Einzelfall verletzt werden. Hier kommt es aber schwer auf den Einzelfall an.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
da ist sehr wohl von Interesse;
-
als Hinweis an alle,in „Normalen“ Emails nicht „Ihre“
Lebensgeschichte" auszubreiten…da diese wie gesagt,von
„Jedermann“ mitgelesen werden können… -
im Konkreten Fall
Wenn man sich in einem Chatraum etwas länger befindet,so „kennt“
man doch seine „Pappenheimer“ und liefert denen nicht noch
„Munition“ frei Haus…
mfg
Frank
Halloi Frank,
das hört sich eher nach der Verbreitung duch einen zum Empfang des Mail berichtigten Person an.
Daher ist der Sachverhalt des Verstoßes gegen das Briefgeheimnisses passé.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html
Ansonsten geb ich dir recht.
Gruß Ivo