Ob Klägeradresseprüfung durch Gericht

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage lautet einfach: Prüft das Gericht (Hier Bezirksgericht großer Stadt) auch die Adresse eines Klägers bevor es mit einem schriftlichen Vorverfahren anfängt? Konkret: der Kläger kann Briefe immer empfangen in einer Adresse. Er hat auch ein Bankkonto mit dieser Adresse. Nur er ist auf einer lange Reise und ein vertrauter Freund soll für ihn eine einfache Klage bei gericht einreichen, die das Gericht nur mit schriftlichem Verfahren erledigen würde. Rechtsanwalt- und Notarkosten will er vermeiden. Es lohnt sich nicht und er findet dort sowieso keinen deutschen Notar für eine mögliche Unterschriftbeglaubigung einer Klagevollmacht…
Der Freund in der gleichen Adresse scannt alle Schriftverkehr und schickt ihm via eMail. Der Kläger selbst ist nicht dort angemeldet. Der Freund empfängt seine Klageschrift und schickt sie weiter an Gericht, als ob er in Inland wäre. Das ist kein Betrug. Er will die Sache nicht wegen Ausland verkomplizieren. Keine Sorge mit einer Terminvorladung. Das wird nicht geben. Sicher ist, die Gegenseite wird nicht auf die Aufforderung des Gerichts reagieren und wird wegen Versäumnis verurteilt.
Bitte sagen Sie mir einfach, ob und wo Sie Bedenken haben. Prüft das Gericht am Anfang, ob ein Kläger tatsächlich in der angegebener Adresse wohnt? Kein Brief wird als Retour zurück an Gericht geschickt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht bei jedem verfahren auch die Adresse vorab beim Melderegister prüft. Was meinen Sie?

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage lautet einfach: Prüft das Gericht (Hier
Bezirksgericht großer Stadt) auch die Adresse eines

Klägers

bevor es mit einem schriftlichen Vorverfahren anfängt?
Konkret: der Kläger kann Briefe immer empfangen in

einer

Adresse. Er hat auch ein Bankkonto mit dieser Adresse.

Nur er

ist auf einer lange Reise und ein vertrauter Freund

soll für

ihn eine einfache Klage bei gericht einreichen, die das
Gericht nur mit schriftlichem Verfahren erledigen

würde.

Rechtsanwalt- und Notarkosten will er vermeiden. Es

lohnt sich

nicht und er findet dort sowieso keinen deutschen Notar

für

eine mögliche Unterschriftbeglaubigung einer

Klagevollmacht…

Der Freund in der gleichen Adresse scannt alle

Schriftverkehr

und schickt ihm via eMail. Der Kläger selbst ist nicht

dort

angemeldet. Der Freund empfängt seine Klageschrift und

schickt

sie weiter an Gericht, als ob er in Inland wäre. Das

ist kein

Betrug. Er will die Sache nicht wegen Ausland

verkomplizieren.

Keine Sorge mit einer Terminvorladung. Das wird nicht

geben.

Sicher ist, die Gegenseite wird nicht auf die

Aufforderung des

Gerichts reagieren und wird wegen Versäumnis

verurteilt.

Bitte sagen Sie mir einfach, ob und wo Sie Bedenken

haben.

Prüft das Gericht am Anfang, ob ein Kläger tatsächlich

in der

angegebener Adresse wohnt? Kein Brief wird als Retour

zurück

an Gericht geschickt. Ich kann mir nicht vorstellen,

dass das

Gericht bei jedem verfahren auch die Adresse vorab beim
Melderegister prüft. Was meinen Sie?

vollkommen risikolos… Das entscheidene ist, daß die
Briefe o.ä. zugestellt werden können. wenn die Anschrift
zustellbar ist, dann funktioniert das. Schwierig wird es
bei persönlich zugestellten einschreiben, welche
unterschrieben werden müssen. Eine Prüfung der
meldeanschrift findet nur statt, wenn sie a. nicht
bekannt ist oder b. post nicht zugestelllt werden kann

Hallo,was haben Sie denn da vor ???
Zunächst einmal,worum geht es überhaupt ?
Sie können selber nicht zum Gericht gehen( so oder so ).Als Lachnummer möchten Sie doch nicht enden oder?
Es gibt viele Möglichkeiten etwas - zu bekommen -.Es gibt nicht nur teuere Anwälte. Schiedsmann,Anwaltshilfe,Rechtsanwaltauskunft, usw.Alles für kleines Geld.Aber ohne Anwalt einen Freund zum Gericht schicken selber nicht kommen - Junge,spar dir das Toilettenpapier.Die Sache ist die: Wenn du zum Gericht gehst,mit Anwalt,mußt du dich sehr gut vorbereiten,persönlich die Sache besprechen,handfest alles vorlegen, und schön brav bleiben.Dann und nur dann kannst du am Gericht was erreichen.Nicht auf deine Art !!!

----- Wegen der Frist. Wenn der Kläger zurück kommt, ist es zu spät. Eine einfache Sache.
Es ist nichts Kriminelles. Machen Sie keine Gedanken. Zur rechtberatung gehe ich nicht. Es muss nicht sein. Vom Forum Expertenmeinung kann ich schon viel wissen. -----

Hallo,
also die Adresse wird nicht vorab geprüft, aber wenn ein Freund für jemand der im Ausland wohnt Klage einreicht muss sich als Vertreter erkennbar machen. Sprich er muss mitteilen, dass er Herr/Frau sowieso vertritt, da der/die Kläger/in sich im Ausland befindet. Ein Vollmacht ist zwingend nötig!
Gruß

Hi, kann Ihnen nicht helfen. Bin aufgrund eines Versehens in die Sparte
der „Wissenden“ in Rechtsfragen geraten. Ich bin Laie; suchte Leidensgenossen. Habe leider ebenfalls nur Ärger mit RA und Justiz.
Meine damalige Antwort auf Ihre Anfrage wurde aus mir unerklärlichen Gründen nicht übermittelt.
Versuche es nun hier noch einmal direkt.

Beste Grüße Visio