Guten Tag,
in einer baden-württembergischen Großen Kreisstadt findet demnächst die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Es gibt nur einen Bewerber. Wie könnte ein Bürger, der demokratisch gesonnen ist, an der Wahl teilnehmen, auch wenn er den (einzigen) Kandidaten ggf. nicht wählen will. Zuhausebleiben wäre keine demokratische Lösung, so wenig wie unsachliche oder beleidigende Zusätze. Sprich: Was könnte ein Bürger tun, wenn er den Bewerber nicht wählen will, seine Stimme aber auch nicht zu den ungültigen gezählt werden soll. Gibt es nach bad.-w. Wahlrecht in diesem Falle Nein-Stimm-Möglichkeit, die auch so beim Wahlergebnis gerechnet und veröffentlich wird?
PS: Es geht mir nicht um Persönliches, denn ich wohne woanders. Es geht um eine allgemeine Frage zum BW-Kommunalwahlrecht. Ich wurde bisher leider nicht fündig und wäre daher für eine Quellenangabe sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Ludwig