Hallo zusammen.
Jetzt wird es etwas komplizierter.
Ich wende mich heute an Ihnen, da ich langsam nichts mehr verstehe. Folgendes Problem habe ich und weiß nicht mehr weiter.
Bis jetzt dachte ich, dass es in Deutschland eine Gesetzgebung gibt. Dies ist wohl nicht der Fall.
Überall bekommt man unterschiedliche Aussagen und dann mit den Satz, dass es ein bundeseinheitliches Gesetz wäre.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich schildere Ihnen kurz meine Erfahrungen mit den Stellen:
Ich habe meine Wohnung usw. in Thüringen verloren. Da ich keine Bindung mehr an die Stadt habe und ich dort einen wohl auch nur Probleme bei einen Neustart haben würde, habe ich mich entschlossen, in Bayern wieder auf die Füße zu kommen.
Dort sehe ich besssere Chancen, auch bei der Arbeitssuche.
Nun bekomme ich in Bayern, bei zwei Stellen die Aussage, das sie mich nicht in einer Obdachlosenunterkunft aufnehmen, da das Bundesland zusändig ist in den ich meinen letzten Wohnsitz hatte.
Ich wollte nochmal eine Meinung dazu haben, und habe mal in Thüringen nachgefragt, ob es solch ein Gesetz gibt. Da wurde mir gesagt, dass Ihnen dieses Gesetz nicht bekannt ist und diese Aussage stammt unter anderen von einer Obdachlosenunterkunft.
Jetzt hänge ich ziemlich in den Seilen, und weiß nicht wie es weitergehen soll. Keine Wohnung, kein Geld, keine Meldeadresse, keine Möglichkeit mich bei der ARGE zu melden um da wieder rauszukommen.
Wie schon geschrieben, ein Neuanfang in Thüringen läge da nah, aber durch den Verlust von allen dort, ist es sehr schwer da irgendwas wieder aufzubauen.
Ich finde zum Beispiel nicht das Gesetz, dass immer angesprochen wird. Mir wurde auch schon geraten zu einen Anwalt zu gehen, aber ersten würde es zu lange dauern und zweitens würde ich die Stelle sauer machen, sodass Sie mir wohl immer mehr Steine in den Weg legen würden, und wenn es um eine „Kann-Bestimmung“ geht ablehnen werden.
Ich hoffe ich habe meine Situation einigermassen verständlich geschildert und Sie können mir vielleicht noch einen Ratschlag geben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael S.