Obdachlos und immer andere Antworten

Hallo zusammen.

Jetzt wird es etwas komplizierter.

Ich wende mich heute an Ihnen, da ich langsam nichts mehr verstehe. Folgendes Problem habe ich und weiß nicht mehr weiter.

Bis jetzt dachte ich, dass es in Deutschland eine Gesetzgebung gibt. Dies ist wohl nicht der Fall.

Überall bekommt man unterschiedliche Aussagen und dann mit den Satz, dass es ein bundeseinheitliches Gesetz wäre.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich schildere Ihnen kurz meine Erfahrungen mit den Stellen:

Ich habe meine Wohnung usw. in Thüringen verloren. Da ich keine Bindung mehr an die Stadt habe und ich dort einen wohl auch nur Probleme bei einen Neustart haben würde, habe ich mich entschlossen, in Bayern wieder auf die Füße zu kommen.

Dort sehe ich besssere Chancen, auch bei der Arbeitssuche.

Nun bekomme ich in Bayern, bei zwei Stellen die Aussage, das sie mich nicht in einer Obdachlosenunterkunft aufnehmen, da das Bundesland zusändig ist in den ich meinen letzten Wohnsitz hatte.

Ich wollte nochmal eine Meinung dazu haben, und habe mal in Thüringen nachgefragt, ob es solch ein Gesetz gibt. Da wurde mir gesagt, dass Ihnen dieses Gesetz nicht bekannt ist und diese Aussage stammt unter anderen von einer Obdachlosenunterkunft.

Jetzt hänge ich ziemlich in den Seilen, und weiß nicht wie es weitergehen soll. Keine Wohnung, kein Geld, keine Meldeadresse, keine Möglichkeit mich bei der ARGE zu melden um da wieder rauszukommen.

Wie schon geschrieben, ein Neuanfang in Thüringen läge da nah, aber durch den Verlust von allen dort, ist es sehr schwer da irgendwas wieder aufzubauen.

Ich finde zum Beispiel nicht das Gesetz, dass immer angesprochen wird. Mir wurde auch schon geraten zu einen Anwalt zu gehen, aber ersten würde es zu lange dauern und zweitens würde ich die Stelle sauer machen, sodass Sie mir wohl immer mehr Steine in den Weg legen würden, und wenn es um eine „Kann-Bestimmung“ geht ablehnen werden.

Ich hoffe ich habe meine Situation einigermassen verständlich geschildert und Sie können mir vielleicht noch einen Ratschlag geben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael S.

hallo Michael , das ist wirklich kompliziert aber ich würde dir raten doch mal zum Anwalt zu gehen . ich möchte dir auch nichts falsches sagen . aber so viel ich weiß hat Bayern eigene Gesetze .Lg

Hallo, Michael,

leider weiß ich da auch nicht weiter. Bin für eine Antwort nicht tief genug in dieser doch sehr speziellen Materie drin.

Aber ich weiß vielleicht, wer was wissen könnte: Versuche es doch mal mit dem VdK.

VdK-Landesverband Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Schellingstraße 31 - 80799 München
Postfach 34 01 44 - 80098 München

Zentrale:
Telefon (089) 2117-0
Fax (089) 2117-258

Wenn die das nicht wissen, fresse ich einen Besen. Das ist deren Spezialgebiet.

Viel Glück und alles Gute, Karl

Danke erstmal für die Antwort. Nun werde ich noch auf andere Antworten warten, vielleicht haben ja andere noch ein paar Ideen.

Danke erstmal für die Antwort. Bei der Adresse werde ich mich mal erkundigen. Nun werde ich noch auf andere Antworten warten, vielleicht haben ja andere noch ein paar Ideen.

Gern geschehen , ich hoffe du hast Glück .Lg

tut mir sehr leid, das kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Viel Glück noch
Uli

Besonders verständlich hast du deine Situation nicht beschrieben.
Eins ist aber Fakt : Wenn du hilfebedürftig bist, muss dir dort geholfen werden, wo du bist !
Es kann dir aber nicht so besonders schlecht gehen, wenn du die Möglichkeit hast, diesen Weg der Hilfesuche zu nehmen.
Meine Empfehlung, auch wenn es trivial klingt, gehe bitte zum Job-Center des Ortes in dem du gerade bist und schildere deine Situation. Die müssen dir helfen. Und das ist echt ein bestehendes Gesetz !!!

Hallo Michael.S
in Ihrem Fall kann ich Ihnen nur empfehlen, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen. Sie haben Anspruch auf kostenlosen Anwalt den Sie über den Anwalt gleichzeitig beantragen können nennt sich Gerichtskosten Hilfe die sie beantragen können bei dem Anwalt diente sich ausgesucht haben. Ohne einen gesetzlichen Vertreter wären sie aus der Situation nicht rauskommen. Hier haben Sie einen Link wo sie darüber nachlesen können.http://www.hilfreich.de/gerichtskostenhilfe-beantrag…
MFG

M:C

tut mir leid, aber da weiß ich auch nicht bescheid

Hallo,
soweit ich weiß, ist die diesbezügliche Regelungshoheit noch nicht einmel auf Länder- sondern Gemeindeebene angesiedelt.
Deshalb hilft hier nur die Vorsprache bei der jeweiligen Ordnungsbehörde bzw. beim Sozialamt.
Gruß
Hans

Hallo,
nimm mal da Kontakt auf:
Münchner
Arbeitslosenzentrum
diakonia GmbH
Seidlstraße 4
80335 München
Tel. 0 89-12 15 95-23
Fax: 0 89-12 15 95-46
E-Mail: [email protected]

Vielleicht können die weiterhelfen.
MfG
KKl