Obdachlose - warum?

Hallo,

nach meiner Kenntnis hat jeder legal in D lebende Mensch Anrecht auf Hartz IV und Miete.

Wieso gibt es dann Obdachlose?

Manchmal liest man, es gäbe Menschen, die schämen sich zum Sozialamt zu gehen. Das kann aber doch nicht auf viele zutreffen, vor allem nicht bei der gegenwärtigen Kälte.

Stimmt es, was ich auch schon hörte, dass jemand, der keinen Wohnsitz hat, kein Hartz IV bekommt? Das wäre ja wie beim Hauptmann von Köpenik: Ohne Wohnsitz kein Geld, und ohne Geld keinen Wohnsitz.

Grüße
Carsten

Grob gesagt …

nach meiner Kenntnis hat jeder legal in D lebende Mensch
Anrecht auf Hartz IV und Miete.

WENN dieser Mensch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht kann er natürlich ALG 2 beanspruchen, sonst eben Sozialhilfe.

ABER: Diese Leistungen gibt es nur auf Antrag und gegen den Aufwand den Papierkram auch vollständig zu erledigen.

Wieso gibt es dann Obdachlose?

Es gibt Menschen, denen selbst das nicht möglich ist, im Extremfall der verhungerte Mensch aus Speyer, der eigentlich eine Betreuung gebraucht hätte und den wir Steuerzahler natürlich auch einfach per Sozialhilfe weiter ernährt hätten.

Manchmal liest man, es gäbe Menschen, die schämen sich zum
Sozialamt zu gehen. Das kann aber doch nicht auf viele
zutreffen, vor allem nicht bei der gegenwärtigen Kälte.

Sieht wohl doch so aus. Aber über Andere rede ich hier nicht so nachvollziehbar. Letzlich sind es auch (neben „stolzen“ #älteren Mitbürgern) mehr oder weniger erwachsene Menschen, die z.B. auch durch Scheidung, Trennung, Kündigung, … uvam. dermaßen psychisch angeschlagen sind, dass diesen Kontakt mit „dem Amt“ und auch andere wohlwollende Ratschläge meiden. Die menschliche Psyche ist komplexer als alle Software auf meinem PC. Wir sind halt so.

Stimmt es, was ich auch schon hörte, dass jemand, der keinen
Wohnsitz hat, kein Hartz IV bekommt? Das wäre ja wie beim
Hauptmann von Köpenik: Ohne Wohnsitz kein Geld, und ohne Geld
keinen Wohnsitz.

Ähem. Ja, diesen „Todeskreislauf“ kann es geben, muss aber nicht. OK ich kenne Freunde, die als Berater im lokalen Arbeitslosenzentrum arbeiten und auch kraft ihrer Person gute Drähte zu den zuständigen Behörden haben und viele schon rausgehauen haben. Aber wie gesagt, der Mensch ist so und einfach in den Wald ziehen können wir alle nicht mehr so gut. Und dann kommt der Bauer mit der Mistgabel, weil man die Äpfel vom Baum … na eben stiehlt.

Traurig, aber wahr …

Gruß

Stefan

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum das passieren kann.

Punkt 1:
Es gibt Menschen, die haben werder anspruch auf Arbeitslosengeld, noch auf HARTZ IV Leistungen, weil sie nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (ehemalige Selbständige). Diese müsssen sich eine Grundsicherung schwer erkämpfen.
Das ist vielen zu aufwendig.
So lange sie als arbeitsfähig gleten bekommen sie auch keine Leistungen vom Sozialamt.

Punkt 2:
Das Hauptproblem ist die Handhabung der Auszahlung der Leistung. Früher wurden die Mieten von den Sozialämtern direkt an den Vermieter gezahlt.
Heute bekommt ein HARTZ IV Empfänger in der Regel die Miete mit ausgezahlt, was den Ämtern den Verwaltungsaufwand verringern soll. Das führt aber dazu, dass die Leistungsempfänger das Geld dann auch für andere Zwecke (alkohol, Zigaretten, Spielsucht um nur einige zu nennen) ausgeben und die Miete dann nicht begrleichen. Irgendwann fleiegen sie dann aus der Wohnung.
Abhilfe würde hier schaffen, wenn die Mieten vom Amt wieder direkt bezahlt würden.

  1. Punkt
    Es gibt Menschen die Fallen auf Grund bestimmter Ereignisse (Verlust des Partners, Verlust des Jobs in höherer Stellung etc.) in ein tiefes psychisches Loch und lassen sich einfach gehen. Sie kümmern sich einfach nicht darum und wollen es auch nicht. Diese Menschen sind dann auch Obdachlos.

Hoffe, dass ich ausführlich genug helfen konnte :wink:

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum das passieren kann.

Punkt 1:
Es gibt Menschen, die haben werder anspruch auf
Arbeitslosengeld, noch auf HARTZ IV Leistungen, weil sie nie
in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (ehemalige
Selbständige).

Hallo,
da muss ich was fragen, weil ich keine Ahnung habe.
Aber können die nicht freiwillig einzahlen? Oder denkt sich der Selbstständige „da spare ich mir Geld“ und zahlt halt einfach nichts ein? Weil ich mir gar nicht vorstellen kann, das ein ehemaliger Selbstständiger dann ohne irgendwelche Absicherung da steht.

Vielen Dank und Gruß
Lulea

Leistungen bekommt nur, wer in das System eingezahlt hat. Einen Leistungsanspruch.
Selbständige können freiwillig in das System einzahlen.
Auch Jugendliche, die keine ausbildung gemacht haben und keine Arbeit haben, also nie in das Sstem eingezahlt haben haben erstmal keinen Anspruch auf Leistungen aus dem System.

ABER:
Ein Grundrecht auf Grundsicherung hat zwar prinzipiell jeder, nur wer erst mal perse keinen Anspruch bescheinigt bekommt muß sich diesen erkämpfen im Verfahren des Sozialgerichtes.
Ist zwar kostenfrei, kann aber langwierig werden und führt nicht immer, jedoch immer häufiger zu Erfolg.

Prinzipiell gillt aber:
Wer nicht ins System einzahlt, bekommt auhc keine Leistungen draus.

Das hat sich mit de reinführung von HARTZ IV geändert. Fürher bekame JEDER mindestens Sozialhilfe.
Sozialhilfe vom Sozialamt steht aber nur noch Leuten zu, die als nicht mehr erwerbsfähig eingestuft sind.

Ausnahmen:
Grundsicherung im Alter. Wer eine zu kleine Rente bekommt, die unter dem Mindestsatz leigt bekommt HARTZ IV Leistungen, unabhängig von der Einzahlung ins System.

Hallo,

verrat uns doch mal bitte, wo denn im Gesetz steht, dass man irgendetwas an Beiträgen eingezahlt haben muss, um „Hartz IV“ zu bekommen?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

VG
EK

P.S.: http://www.radio24.ch/img/thumbnails/1258385483_1255…

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Hallo,

Abhilfe würde hier schaffen, wenn die Mieten vom Amt wieder
direkt bezahlt würden.

dies wird in derlei Fällen eigentlich gemacht. Zumindest per Gesetz gibt es diese Möglichkeit:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

Hoffe, dass ich ausführlich genug helfen konnte :wink:

Ich auch TM

Es ist schlicht gängige Praxis in Deutschland.

Ich habe ja auch geschrieben, dass prinzipiell JEDER einen Anspruch darauf hat und zwar vom 15. Lebensjahr bis unter 65.
Das ist die gesetzliche Regelung.

Aber in Deustchland gilt nun einmal dass man sich Rechte erkämpfen muss.
Der Spruch „Du hast nicht Recht, Recht wird gesprochen“ bewahrheitet sich immer wieder.

Die ARGEN handeln schlicht und eifnach so. Auch das sog. Zuflussprinzip wird immer erstmal zu Gunsten der ARGEN ausgelegt. Da hab ich selbst 3 Klagen geführt und alle gewonnen.

Ehemalige Selbständige müssen sich erst beim Arbeitsamt perse arbeitssuchend melden und dann einen Bescheid bekommen, dass kein Leistunganspruch ALG I besteht. Dann müssen Sie zur ARGE oder wie das im Gebiet geregelt ist und dort einen Antrag auf Leistungen stellen.

In sehr vielen Fällen wird dieser erst einmal verweigert. Es gibt etliche ehemalige Gewerbetreibende (mir sind ca. 20 bekannt), die die Leistungen verweigert bekommen, obwohl sie alle gesetzlichen Auflagen erfüllen die das SGB vorsieht.

Das liegt an der Willkühr der Auslegung der Bestimmungen.
Wenn diese sich jetzt scheuen einen langwieirigen Sozialgerichtsprozess zu führen, dann bekommen sie keine Leistungen.

Das ist viel geübte gäängige Praxis, oder was glaubst Du, warum alleine im Sozialgericht Berlin im Jahr 2009 37.000 Klagen gegen AHrtzIV Bescheide anhängig sind und immer mehr Richter eingestellt werden müssen? Davon verlieren die ARGEN ca. 70 - 75% der Kalegn.

Es ist schlichte Praxis. Nicht alles was auf dem Papier steht ist dann auch so. Papier ist geduldig.

Quellen bitte
Hallo,

Das ist viel geübte gäängige Praxis, oder was glaubst Du,
warum alleine im Sozialgericht Berlin im Jahr 2009 37.000
Klagen gegen AHrtzIV Bescheide anhängig sind und immer mehr
Richter eingestellt werden müssen? Davon verlieren die ARGEN
ca. 70 - 75% der Kalegn.

die Anzahl wundert wenig, denn wenn eine Klage nichts kostet, nutzt der streitsüchtige Michel dieses Instrument allzu gerne. Da gibt es ja auch so skurille Prozesse, wo der ALG2 Empfänger Bordellbesuche auf kosten der Allgemeinheit erstreiten wollte.

Da Du die Zahlen ja so gut kennst, würde mich natürlich eine verlässliche Quelle interessieren, die Du sicher nennen kannst.

Solange ich die Zahlen nicht bestätigt bekomme, glaube ich sie nämlich nicht.

Gruß

S.J.

Bleiben wir doch mal bei den Fakten:

  1. Der Anspruch auf ALG I setzt voraus, dass in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.

  2. Der Anspruch auf ALG II setzt lediglich voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

  3. Viele, viele Hartz-IV-Bescheide sind falsch.

  4. Es gibt - selbstverständlich - keine Tendenz der Arbeitsgemeinschaften, Hartz IV mit dem Argument abzulehnen, dass ja nicht in die Sozialversicherung eingezahlt wurde. Es würde mich überraschen, wenn du auch nur einen einzigen solchen Fall nachvollziehbar belegen könntest, aber spätestens bei drei Fällen fresse ich einen Besen.

Levay

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Hallo Steve,

ganz so hoch sind die Zahlen wohl nicht - aber immerhin: ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich und die Hälfte der Klagen:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-01/hartz…

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/12543390…

Das spricht wohl dagegen, dass der streitsüchtige Michel sinnlos in der Gegend herumklagt.

Gruß

=^…^=

Die 50% betreffen die erste Instanz.

Siehe: http://www.welt.de/hamburg/article2292509/Flut-von-H…

Wenn man alle Instanzen zusammen sind, kommt man statistisch auf etwa 70%, die mindestens teilweise erfolgreich sind.

Hallo Carsten,

ich weiß leider nicht, wie es heute unter HartzIV gehandhabt wird, aber vor einigen Jahren, als ich noch Obdachlose persönlich kannte, wurde es diesen in der Regel sehr schwer gemacht, ihnen zustehende Hilfen auch anzunehmen.

Auch damals hatten sie z.B. Anspruch auf Sozialhilfe; allerdings war es in vielen Städten üblich, sie zu ‚Durchreisenden‘ zu erklären und ihnen nur drei Tagessätze pro Monat auszuzahlen. Auch den Obdachlosen, denen es gelang, als ‚Ortsansässige‘ eingestuft zu werden, wurde die Sozialhilfe nur tagesweise ausgezahlt; da die Auszahlungsstellen in der Regel aber alles andere als innenstadtnah lagen, war es aber häufig schwierig, auch jeden Tag dorthin zu gelangen.

Wohnungsämter haben, um den Andrang zu begrenzen, die Aufnahme in die Notfallkartei häufig an einen bereits mehrjährigen Aufenthalt in der jeweiligen Stadt geknüpft - und welcher Obdachlose kann das schon nachweisen?

Ansonsten ist das Thema ‚Gründe für Obdachlosigkeit‘ natürlich sehr komplex; ich empfehle für den Einstieg Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosigkeit

Gruß

=^…^=

Da solltest Du wohl nochmal nachrechnen
Interessante Rechnung, aber falsch und ohne jegliche Substanz.

Fakt ist, das ca. 50 % der Klagen erfolgreich sind. Hört sich aber genauso „gut“ an, wie die Tatsache, dass 50 % der Klagen erfolglos sind.

Das ist das Thema, ob das Glas halbvoll oder halbleer ist.

Wie Du aber aus der Information „In der zweiten Instanz beträgt die Erfolgsquote etwa 15 bis 20 Prozent“ auf „etwa 70%, die mindestens teilweise erfolgreich sind“ kommst, ist nicht nachvollziehbar, denn wieviele Fälle überhaupt in der zweiten Instanz verhandelt wurden, geht aus den Informationen nicht hervor.

Seöbst wenn ich davon ausgehe, dass jeder Streitfall in die zweite Instanz geht, komme ich niemals auf 70%.

Beispiel:

100 Fälle, davon 50% in erster Instanz erfolglos = 50 gewonnene, 50 verlorene.

50 verlorene Fälle, davon 20% in zweiter Instanz erfolgreich = 10 gewonnene, 40 verlorene.

Macht nach Adam Riese von 100 Fällen 60 gewonnene. Setze ich 15% an, komme ich auf 57,5 gewonnene. Wie erwähnt aber nur, wenn jeder verlorene Fall in die zweite Instanz geht, was nicht zutrifft.

Nun rechne mir mal vor, wie Du hier auf 70% kommst.

Merke: Traue niemals einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Gruß

S.J.

Auch wenn es nur 57,7 % wären, dann wäre das viel zu viel.

Dann wäre über die hälfte alle Bescheide immer noch falsch.

Erklär das mal den bürgern, wenn du das als Erfolg sehen willst.

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Unseriöse Zahlen und Reflektion
Hallo,

ich sehe das weder als Erfolg, noch will ich das irgend jemandem erklären.

Es ist schon interessant, wie hier mit völlig falschen Zahlen argumentiert wird und mir, der diese zu Recht anzweifelt und auch widerlegt, Tendenzen nachgesagt werden. Tendenzen zeigen doch diejenigen, die hier mit unseriösen Informationen argumentieren.

Das erinnert mich irgendwie an eine Argumentationsweise eines gewissen Oskar L.

Dadurch, dass ich deine Argumentation auseinandernehme, muss ich dass Ergebnis ja nicht gut finden.

Aber wir wollen hier doch bei den Tatsachen bleiben und nicht irgendwelche Zahlen in den Raum werfen und dann sagen „und selbst wenn die falsch sind, so…“

Gruß

S.J.

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Hallo

Wieso gibt es dann Obdachlose?

Es gibt auch Leute, die nimmt einfach kein Vermieter als Mieter an, da hilft es dann auch nicht, wenn das Amt die Miete zahlen „würde“.

Vielleicht sind sie aus ihrer letzten Wohnung rausgeflogen, weil sie die Miete immer anderweitig ausgegeben haben, oder sie haben randaliert. Und vielleicht machen sie auch den Eindruck auf Vermieter, als würden sie ihre Miete nicht zahlen oder randalieren. Die kriegen dann keine Wohnung, jedenfalls nicht so leicht.

Obdachlosigkeit geht ja sehr oft mit einem Suchtproblem einher.

Ich kann mir auch leicht vorstellen, dass es nicht ganz wenige Menschen gibt, die gar nicht mit dem Behördenkram wie Anträge stellen etc. klarkommen, und solche Leute haben ja gar keine Chance hierzulande.

Dann gibt es natürlich noch die obdachlosen Jugendlichen, die von zu Hause oder aus einem Heim abgehauen sind. Die können natürlich auch keine Wohnung suchen.

Viele Grüße