Hallo,
angenommen ein obdachloser bekommt ein Zimmer von der Gemeinde zugewiesen und bezahlt dafür eine geringe Miete.
Darf die Gemeinde das Zimmer zum Zwecke von Kontrollen über den Zustand einfach so beteten?
Macht es einen Unterschied, ob Miete bezahlt wird, oder nicht?
Danke vorab Marion
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas möglich ist.
Wenn das Zimmer langfristig vermietet ist, egal wie hoch die Miete ist, gibt es doch sicher einen Mietvertrag, indem solche Dinge geregelt sind.
Ich denke, die Privatsphäre sollte doch vom Grundgesetz geschützt sein.
Allerdings gibt es ein Zutrittsrecht für den Vermieter, z.B. wenn die Wohnung gekündigt ist und evt. neuen Mietern gezeigt werden soll.
Das muß jedoch auch vorher angekündigt werden.
Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.
Liebe Grüße
Wolly