Gerade habe ich folgendes in den Nachrichten erfahren:
In England soll die Fuchsjagd verboten werden. Das Unterhaus hat schon mehrmals dieses Verbot beschlossen. Dieses Gesetz ist aber stets am Oberhaus gescheitert.
Nun soll im Unterhaus ein neues - abgeschwächtes - Verbotsgesetz beschlossen werden, das eine Art Kompromiss darstellt, damit es auch durchs Oberhaus geht.
Jetzt aber meine Frage: Bislang hatte ich das immer so verstanden, dass das Unterhaus ein Gesetz beschließt. Das Oberhaus kann dem zustimmen, dann ist es Gesetz. Oder ablehnen. Dann geht es zurück zum Unterhaus und wenn dies wieder sagt, ja wir wollen dieses Gesetz so, dann ist es Gesetz. Das heißt, dass das Oberhaus nur aufschiebende Wirkung entfalten kann (außer das Unterhaus entscheidet sich bei der zweiten Abstimmung anders).
Hier scheint es aber anders zu sein. Gegen den Willen des Oberhauses geht das Gesetz wohl nicht durch. Ist das so? Oder will das Unterhaus dieses Gesetz gegen den Willen des Oberhauses aus irgendeinem Grund nicht beschliessen?
Und wenn das Oberhaus doch Gesetze des Unterhauses blockieren kann, in welchen Bereichen ist das so?
wie wichtig ist das Oberhaus in GB bzw. Bundesrat in Österreich?
Vielleicht ist mein Gedächtnis zu kurz, aber ich kann mich nicht erinnern, daß z. B. der Bundesrat in Österreich tatsächlich ein Gesetz verhindert hat. Wie sieht das in Deutschland bzw. Schweiz aus? So frag ich ganz provokant nach dem Sinn einer solchen Einrichtung. (Wenn Teile der FPÖ nach dem Sinn des Bundespräsidenten fragen, dann steht ähnliches auch mir zu) Kontrollinstanzen gibt es ja auch so, wie Parlaments- und Bundespräsident. Außerdem gibt es ja Demokratien, die ganz ohne Oberhaus auskommen. Israel? Welche gibt es noch? Wie sind Oberhäuser historisch gewachsen?
Servus
Herbert
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in Deutschland gibt es keine Institution, die mit dem britischen Oberhaus vergleichbar wäre.
Der Bundesrat in Deutschland ist ein ganz anderes Organ:
Er ist die Vertretung der Bundesländer beim Bund. Das hat etwas mit dem föderativen Prinzip in Deutschland zu tun, will heißen, dass der Bundestag kein Gesetz verabschieden kann, das die Rechte der Bundesländer tangiert. Darunter fallen in Deutschland fast die meisten Gesetze, jedenfalls alle die, in denen es um die Verteilung der Finanzen geht.
Der Bundesrat in Deutschland ist dadurch tatsächlich in der Lage, Gesetze zu verhindern oder so lange zu blockieren, bis mit Hilfe des Vermittlungsausschusses ein Kompromiss gefunden werden kann.
Das Pikante daran ist oft, dass sich die Mehrheiten im Bundesrat anders zusammensetzen als im Bundestag, d.h., während es im Bundestag eine rot-grüne Mehrheit gibt, kann es im Bundesrat eine Mehrheit CDU/CSU-regierter Länder geben.
Kleiner Exkurs am Rande:
In Bayern gab es tatsächlich mal so eine Art Oberhaus, nämlich den Senat. Dieser wurde aber vor einigen Jahren per Volksentscheid abgeschafft. Es war irgendwie „lustig“ mitanzusehen, wie sich der Senat nach dem Ergebnis des Volksentscheides gewunden hat, um nicht doch noch eine Möglichkeit zu finden, weiter zu bestehen. Ehrlich gesagt, weiß ich jetzt gar nicht, was daraus geworden ist. Hab mich nicht mehr darum gekümmert. Richtigen Einfluss hatte der Senat ohnehin nie.
wie wichtig ist das Oberhaus in GB bzw. Bundesrat in
Österreich?
Bin kein Österreich-Experte, aber in Deutschland hat der Bundesrat schon mehrmals Gesetze verhindert und ich denke mal, dass die Struktur in Österreich ähnlich ist. Beispiel: Kohls Steuerreform 1996 und aktuell am Freitag eventuell das Zuwanderungsgesetz. In Deutschland gibt es aktuell eine Diskussion, ob die Macht des Bundesrates nicht eingeschränkt werden sollte, weil es Reformen extrem erschwert und der Bundesrat einfach zu viel verhindern kann (ein Befürworter dieser Einschränkung: ex-BuPrä Herzog). Wird aber wohl nicht kommen, denn wer gibt schon freiwillig Macht ab.
So frag ich ganz provokant nach
dem Sinn einer solchen Einrichtung.
Den hat - auf Deutschland bezogen - schon Uschi beschrieben. Kann mich dem nur anschliessen.
Zusatz: Der Senat ist Bayern ist tatsächlich aufgelöst worden.
Außerdem gibt es ja
Demokratien, die ganz ohne Oberhaus auskommen.
Ohne Oberhaus wohl alle außer GBR. Ohne ein zweites Parlament sehr viele (Frankreich, Skandinavien meines Wissens, Russland etc.).
Israel? Welche
gibt es noch? Wie sind Oberhäuser historisch gewachsen?
Das ist englische Geschichte. Das weiß ich nicht so genau. War halt ein Bürger- und ein Adelparlament. Ob die Gewichte immer so waren oder ob sie sich in den Jahrhunden zugunsten des Bürgerparlamentes verschoben haben (nehme ich an), weiß ich nicht.
in Deutschland gibt es keine Institution, die mit dem
britischen Oberhaus vergleichbar wäre.
Der Bundesrat in Deutschland ist ein ganz anderes Organ:
Er ist die Vertretung der Bundesländer beim Bund.
In Österreich sieht es ähnlich aus.
Das hat
etwas mit dem föderativen Prinzip in Deutschland zu tun, will
heißen, dass der Bundestag kein Gesetz verabschieden kann, das
die Rechte der Bundesländer tangiert. Darunter fallen in
Deutschland fast die meisten Gesetze, jedenfalls alle die, in
denen es um die Verteilung der Finanzen geht.
Aha, die Bundesländer scheinen in Deutschland wohl mehr Souveränität als in Österreich zu haben.
Der Bundesrat in Deutschland ist dadurch tatsächlich in der
Lage, Gesetze zu verhindern oder so lange zu blockieren, bis
mit Hilfe des Vermittlungsausschusses ein Kompromiss gefunden
werden kann.
Und da gibt es Unterschiede. In Österreich kann der Nationalrat trotz Ablehnung des Bundesrates auf ein Gesetz beharren und es so durchbringen.
(Liebe Österreicher, bitte korrigiert mich wenn das so nicht stimmt.)
danke interessant.
Wenn ein Bundesrat Machtbefugnisse wie in Deutschland hat, ist er durchaus eine wichtige Funktion. In Österreich bezweifle ich das allerdings. (Wo bleibt der Aufschrei der Österreicher?)
Soweit ich weiss
ist das richtig bloede an der Sache, dass ein Sitz im house of lords auch noch vererbbar ist! Heisst, da entscheiden Leute ueber das Leben auf der Insel, die unter Umstaenden nix zwischen den Ohren haben, aber eben die „richtige“ Geburtsurkunde.
hier irrst du dich:
1999 wurden per Gesetz die „hereditary peers“, d.h. die Adligen, die ihren Sitz im House of Lords per Erbe eingenommen haben, abgeschafft. Ein paar wenige sind noch übrig. Die können aber dieses Privileg nicht mehr weiter vererben.
Alle anderen, die sogenannten „life peers“, werden dazu ernannt. Und außerdem sitzen noch im House of Lords die anglikanischen Bischöfe.
Hier kommen die ewig nicht aus dem Knick! Seit JAHREN wollen sie nun mal dieses Gesetz aendern, dass pub laenger aufhaben koennen als nur um 11 (in einer Weltstadt wie London - das muss man sich mal vorstellen!!), aber es geht nur sehr sehr l-a-n-g-s-a-m voran.