Hallo,
nur mal zur Kontrolle, weil’s in mir nicht so drin ist, daß ich nicht immer wieder überlegen müßte: Die Spezifizierung „Ober-“, Unter-", „Nieder-“ im Zusammenhang mit Flüssen bedeutet (am Beispiel des Rheins):
Oberrhein - der „Anfang“ des Flusses, d.h. von der Quelle ab
Unterrhein - das „Ende“ des Flusses, d.h. der letzte Teil bis zur Mündung
Niederrhein - = Unterrhein?
Mittelrhein - der mittlere Abschnitt eines Flusses
Stimmt das so?
Und: Wie definieren sich die Spezifizierungen „links-“ und „rechts-“(rheinisch)? Bezieht sich das auf die Flußrichtung (des Wassers)? Die Geographie kann’s eigentlich nicht sein, weil sich die (geographische) Flußrichtung ja ändert. Hm, gibt’s das überhaupt bei anderen Flüssen? Noch nie was von „rechtselbisch“ gehört… *g*
Danke und Gruß,
Tizian3