Hallo, ich schildere hier mal eine wahre Geschicht bei der die Frage besteht wie man sich verhalten soll oder Sie sich verhalten würden. Eine Frau arbeitet seit 15 Jahren in einem Kath. Krankenhaus als MTA inkl. 24h Dienste.Sie hat seit mehreren Jahrzehnten einen Freund mit dem Sie ein Haus und 2 Töchter 5 u 7j hat. Es kam zu einer Betribsfeier im Krankenhaus an dem auch die Familien geladen waren. Die beiden Töchter führen also mit ihrer Oma in das Krankenhaus wo die Mutter(MTA) unter anderem gerade ihren 24h Dienst leistete. Zur Berüßung der Famile sprach ein „sehr unbeliebter“ Oberarzt die Angestellte MTA mit ihren 2 Töchtern und Oma(Mutter) an… mit den Worten:
-Sind dass Ihre Töchter ??? MTA- JAAA!
-Haben die zwei verschiede Väter??? Nein!!!
-Sind Sie sich da wirklich sicher…???
das ganze vor der gesammten Belegschaft…!
Ich muss glaube ich nicht viel mehr dazu sagen worum es hier geht.Wäre die Angestellte MTA und dazugehörige Familie nicht deutscher herkunft, hätte dieser Oberarzt das Krankenhaus warscheinlich nicht lebendig verlassen!Muss man sich solch üble Beleidigung und Nachrede dass ein Kind ein „Basthard“ sei gefallen lassen!?
Zu erwähnen ist dass dieser Oberarzt schon mehrere Krankenhäuser in die Pleite, Angestellt ohne Frist kündigt und schon oft vor dem Arbeitsgericht stand.
Hallo,
ich würde die zuständige Geschäftsstelle meiner Gewerkschaft aufsuchen bzw. dort um einen Termin für die Rechtsberatung ersuchen. Die leiten dann alles weitere in die Wege, da man sich das ehrverletzende Verhalten am Arbeitsplatz nicht gefallen lassen muss.Sollte das Wort Bastard vor Zeugen gefallen sein, würde ich den Betriebsrat aufsuchen, bzw. mich bei der Krankenhausleitung beschweren und auch rechtliche Schritte ankündigen
Grüße
Hallo, ich schildere hier mal eine wahre Geschicht bei der die
Frage besteht wie man sich verhalten soll oder Sie sich
verhalten würden. Eine Frau arbeitet seit 15 Jahren in einem
Kath. Krankenhaus als MTA inkl. 24h Dienste.
Was nicht erlaubt ist !
Sie hat seit
mehreren Jahrzehnten einen Freund mit dem Sie ein Haus und 2
Töchter 5 u 7j hat. Es kam zu einer Betribsfeier im
Krankenhaus an dem auch die Familien geladen waren. Die
beiden Töchter führen also mit ihrer Oma in das Krankenhaus wo
die Mutter(MTA) unter anderem gerade ihren 24h Dienst
leistete.
Noch einmal - was nicht erlaubt ist !
Zur Berüßung der Famile sprach ein „sehr
unbeliebter“ Oberarzt die Angestellte MTA mit ihren 2 Töchtern
und Oma(Mutter) an… mit den Worten:
-Sind dass Ihre Töchter ???
MTA- JAAA!
-Haben die zwei verschiede Väter???
Nein!!!
-Sind Sie sich da wirklich sicher…???
das ganze vor der gesammten Belegschaft…!
und - eine humorvolle Antwort wäre passend gewesen wie z.B.
„Ja - die eine ist von einem Marsmenschen, die andere vom Mondmann“
und schon hätte man die Lacher auf seiner Seite gehabt.
Ergänzung: auf Grund der 24 Stunden Dienstzeit, wurde bei dieser Geschichte
wohl nicht ganz die Wahrheit geschrieben.
Ergänzung: auf Grund der 24 Stunden Dienstzeit, wurde bei
dieser Geschichte
wohl nicht ganz die Wahrheit geschrieben.
Da wurde schon die Wahrheit geschrieben aber die Formulierung ist irreführend.
Im Krankenhausbereich ist das an der Tagesordnung, nennt sich Anwesenheitsbereitschaft oder Arbeitsbereitschaft und darf 24 Std. nicht überschreiten.
Die Mitarbeiter befinden sich auf dem Klinikgelände um sofort per Anweisung die Arbeit aufnehmen zu können.
Das betrifft u.a. auch Ärzte und Krankenpflegepersonal.
MfG ramses90
Ergänzung: auf Grund der 24 Stunden Dienstzeit, wurde bei
dieser Geschichte
wohl nicht ganz die Wahrheit geschrieben.Da wurde schon die Wahrheit geschrieben aber die Formulierung
ist irreführend.
Im Krankenhausbereich ist das an der Tagesordnung, nennt sich
Anwesenheitsbereitschaft oder Arbeitsbereitschaft und darf 24
Std. nicht überschreiten.
Du meinst Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft,
was jedoch keine 24 stündige Dienstzeit bedeutet.
Die Mitarbeiter befinden sich auf dem Klinikgelände um sofort
per Anweisung die Arbeit aufnehmen zu können.
Nein - gerade bei MTA´s wird oft eine Rufbereitschaft bevorzugt.
Es muss gewährleistet sein, dass die MTA innerhalb einer bestimmten Zeit ihren Arbeitsplatz erreichen kann.
Gruß Merger
Hör doch endlich mal mit Deinen Mutmaßungen auf!
Es ist ausschliesslich die Angelegenheit der Klinikleitung wie sie das regelt und was nicht zuletzt von der Größe des Klinikums abhängt.
Und wenn im Eingangsthread steht, dass die Frau 24 Std. Dienst hat dann obliegt es weder Dir noch sonst jemandem daran zu zweifeln und den TE damit unterschwellig als Lügner hinzustellen.
Das betrefeffende Personal verfügt innerhalb des Klinikgeländes über Zimmer in denen auch übernachtet wird, über Handys und das Klinikgelände darf in dieser Zeit nicht verlassenwerden! Die Arbeit muss binnen weniger Minuten aufgenommen werden können und je nachdem um was es geht, rennt man dann auch schonmal im Laufschritt zur Arbeitsstelle.
Die Vergütung erfolgt als normale Arbeitszeit und NICHT als Rufbereitschaft.
Kopfschüttelnd, ramses90
Hallo,
Zu erwähnen ist dass dieser Oberarzt schon mehrere
Krankenhäuser in die Pleite, Angestellt ohne Frist kündigt und
das ist das, was die ganze Geschichte - für mich - etwas unglaubwürdig macht.
Ein OA treibt kein Krhs. (Träger) in die Pleite und ist auch nicht legitimiert, wie auch immer geartetete Kündigungen auszusprechen. Personelle Entscheidungen obliegen seinem Chef in Koordination mit der Personalstelle.
schon oft vor dem Arbeitsgericht stand.
Das ist vlt. ebenso kolportiert?
In genanntem Fall geht man zum Chef des OAs, schildert ihm unter Nennung von Zeugen den Vorgang und bittet ihn um Veranlasssung von Konsequenzen, u. a. um eine offizielle Entschuldigung und dem Hinweis, dieselbe Beschwerde an die Personalstelle zu richten.
Vlt. wartet sein Chef ja schon auf eine Gelegenheit seinen allseits „beliebten“ OA aufgrund einer offiziellen Beschwerde zu sanktionieren. Wäre nicht das erste Mal…
Dann erst einmal abwarten…und erst dann sein Sühnebedürfnis juristisch sondieren.
Gruß
rolli
Hör doch endlich mal mit Deinen Mutmaßungen auf!
Es ist ausschliesslich die Angelegenheit der Klinikleitung wie
sie das regelt und was nicht zuletzt von der Größe des
Klinikums abhängt.
Und wenn im Eingangsthread steht, dass die Frau 24 Std. Dienst
hat dann obliegt es weder Dir noch sonst jemandem daran zu
zweifeln und den TE damit unterschwellig als Lügner
hinzustellen.
Ich unterstelle keine Lügen, sondern Unwissenheit.
Selbst wenn eine Mitarbeiterin Bereitschaftsdienst von einem Tag macht,
handelt es sich nicht um einen 24 Stunden-Dienst.
Schau ganz einfach mal ins TVÖD rein und Du wirst bestimmt um einiges schlauer werden.
Für mich ist hier Schluß.
Gruß Merger
So,
nnd hier ein Auszug aus Wiki dazu und zum Bereitschaftsdienst.
Wird Bereitschaftsdienst angeordnet, kann die Höchstarbeitszeit über zehn Stunden hinaus ausgeweitet werden. Die maximal zulässige Gesamtarbeitszeit ist dabei gesetzlich nicht geregelt, sie muss jedoch in einem Tarifvertrag begrenzt sein (§ 7 Abs. 1 Pkt. 1 AZG). Hierbei dürfen allerdings maximal zehn Stunden Vollarbeitszeit sein, dies ergibt sich aus § 3 AZG. Es ist zu beachten, dass es sich bei der gesamten Arbeitszeit am Stück um einen individuellen Arbeitstag handelt, auch dann, wenn sich die Arbeitszeit über zwei Kalendertage erstreckt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst
bereitschaftsdienste werden in Stufen eingeteilt und in der niedrigsten Stufe sind sogar 48 Stunden möglich.
Die Stufeneinteilung wird rechnerisch daurch festgestellt wieviel tatsächliche Arbeitszeit erwartungsgemäß in einem Bereitschaftsdienst anfällt.
Das alles wird im TVöD Bereitschaftsdienst in den §§ 45 - 47 geregelt.
Für mich ist hier Schluß
Na endlich, dann wird wenigstens nicht noch mehr Mist dazu verbreitet.
ramses90
zum lesen und nachdenken:
-
Die Definition für Bereitschaftsdienst
in Krankenhäusern (§ 45 Absatz 1 TVöD
BT-K)
(1) 1Bereitschaftsdienst leisten die Beschäftigten,
die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb
der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber
bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall
die Arbeit aufzunehmen. 2Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst
nur anordnen, wenn zu erwarten ist,
dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die
Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
Die Definition für den Bereitschaftsdienst
wurde unverändert aus dem BAT (§ 15 Absatz
6a) übernommen. Es ist also weiterhin
ausgeschlossen, dass Bereitschaftsdienst für
Zeiten angeordnet wird, in denen erfahrungsgemäß
die Arbeitsleistung überwiegt.
Konsequenz:
Bereitschaftsdienst kann nur außerhalb
der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet
werden.
Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst
nur anordnen, wenn die durchschnittliche
Arbeitsleistung maximal 49 % beträgt.
Für Zeiten mit einer höheren prozentualen
Arbeitsbelastung darf kein Bereitschaftsdienst
angeordnet werden. -
Die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit
im Falle von Bereitschaftsdienst
(§ 45 Absatz 2 TVöD BT-K – Grundregel)
(2) Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG
kann im Rahmen des § 7 ArbZG die tägliche Arbeitszeit
im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden
hinaus verlängert werden, wenn mindestens die
acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von
Bereitschaftsdienst geleistet wird, und zwar wie folgt:
a) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen A und B bis
zu insgesamt maximal 16 Stunden täglich; die gesetzlich
vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum
nicht,
b) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen C und D bis
zu insgesamt maximal 13 Stunden täglich; die gesetzlich
vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum
nicht.
Bei der Ableistung von Bereitschaftsdienst
lässt der TVöD BT-K eine Überschreitung der
gesetzlichen täglichen Höchstarbeitszeit von
10 Stunden (§ 3 ArbZG) im Rahmen der Ausnahmeregelungen
des § 7 ArbZG zu.
Dies kann man hier nachlesen.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&…
Und nun verzichte ich wirklich auf weitere Kommentare
Gruß Merger
ist es leid ihm weiterhin Nachhilfe darin zu geben.
Denn auch bei den eben genannten Ausführungen des TVöD lässt sich für einen hirnbegabten Menschen daraus nicht ableiten, dass die zu erwartende 49% Arbeitszeit NICHT in einem 24 Stunden Dienst zu leisten ist oder sein kann.
ramses90
Ausnahmen bestätigen die Regel
zum lesen und nachdenken:
Zuerst mal bei Dir
2Der Arbeitgeber darf
Bereitschaftsdienst
nur anordnen, wenn zu erwarten ist,
Zwischen „Erwarten“ und tatsächlich passieren kann ein Unterschied bestehen.
dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die
Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
Die Definition für den Bereitschaftsdienst
wurde unverändert aus dem BAT (§ 15 Absatz
6a) übernommen. Es ist also weiterhin
ausgeschlossen, dass Bereitschaftsdienst für
Zeiten angeordnet wird, in denen erfahrungsgemäß
die Arbeitsleistung überwiegt.
„Erfahrungsgemäß“ bedeutet nur, daß es normalerweise so ist.
Konsequenz:
Bereitschaftsdienst kann nur außerhalb
der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet
werden.
Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst
nur anordnen, wenn die durchschnittliche
Arbeitsleistung maximal 49 % beträgt.
Hier liegt dein Denkfehler. Der Bereitschaftsdienst kann angeordnet werden, wenn in der Regel die tatsächliche Arbeitszeit weniger als die Hälfte der Bereitschaftszeit beträgt (dies muß der AG zB durch Aufzeichnungen belegen können). Allerdings kann es Ausnahmen geben (bis an die 20%)
Die „bis unter 20%“ sind für den TV-N BaWü (der die identische Formulierung wie der TVöD hat) rechtskräftig in einer (leider nicht veröffentlichten) Entscheidung des LAG Ba-Wü festgestellt worden. Also dürfen durchaus in weniger als 20% der Bereitschaftszeiten mehr als die Hälfte der Bereitschaftszeit echte Arbeitszeit sein.
Für Zeiten mit einer höheren prozentualen
Arbeitsbelastung darf kein Bereitschaftsdienst
angeordnet werden.
Tja, das gilt halt nur dann, wenn diese höhere Arbeitsbelastung auch „erfahrungsgemäß“ anfällt.
Dies kann man hier nachlesen.
Klar, man muß es aber auch richtig interpretieren.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&…
Und nun verzichte ich wirklich auf weitere Kommentare
Gruß Merger
&Tschüß
Wolfgang
@ Ramses90 - Der Text stammt von Ver.di
also diskutiere mit denen weiter.
Hallo Wolfgang,
natürlich gibt es auch mal Ausnahmen.
Könnte mir da z.B. Naturkatastrophen, Massenkarambolagen auf der Autobahn, Explosionen von Hochhäusern oder ähnliches vorstellen.
Nur in einem Krankenhaus bei MTA´s ist es nicht üblich, dass diese einen 24-Stunden-Dienst verrichten.
Aussage des TO:
Eine Frau arbeitet seit 15 Jahren in einem Kath. Krankenhaus als MTA
inkl. 24h Dienste.
Lt. Arbeitsanweisung eines kath. Krankenhauses in meiner Nähe ist es nicht erlaubt bei MTA´s 24 Stunden Bereitschaftsdienst zu fordern.
Viele Grüße!
Merger
PS: meine Ex war auch jahrelang in einem Krankenhaus als MTA tätig.