Oberflächentoleranz Biegeteil?

Hallo Ihr Wissenden,

ich gebt’s ja zu, die Zeit wo ich das mal gelernt habe(n sollte) ist lange her… Und nun steh ich da und weiss das nicht.

Und zwar geht’s um die Oberflächentoleranzen eines einfachen Biegeteils (Winkel mit ein paar Löchern). Auf der Zeichnung ist noch ne Abwicklung drauf, standardmässig kommt dann noch ein Satz dazu „Abwicklung nach DIN EN:3071. Die Fertigmasse sind verbindlich.“ Und davor stehen zwei Oberflächensymbole. Zuerst N10 im offenen Haken, dann in Klammern der Kringel im Haken (manchmal will man einfach jpgs einbinden können). Soweit so klar - nur: muss ich jetzt im Zeichnungskopf noch ein N8 (oder was ich halt will *g*) angeben? Im Hoischen find ich nix, meine Kollegen sind sich uneinig. Und der Chefkonstrukteur der Familie redet sich raus, dass sich das bestimmt in den letzten 30 Jahren massiv geändert hat…

Könnt Ihr mir helfen?

*wink*

Petzi

Hallo.

Soweit so klar - nur: muss ich jetzt im Zeichnungskopf noch
ein N8 (oder was ich halt will *g*) angeben? Im Hoischen find
ich nix, meine Kollegen sind sich uneinig. Und der
Chefkonstrukteur der Familie redet sich raus, dass sich das
bestimmt in den letzten 30 Jahren massiv geändert hat…

Ich meine mich erinnern zu können, und der Roloff-Matek bestätigt mich darin, dass:
„Wird an die Mehrzahl der Oberflächen die gleiche Anforderung gestellt, so können die Symbole für die Oberflächenbeschaffenheiten, die Ausnahmen gegenüber der allgemeinen Oberflächenbeschaffenheit festlegen, als Klammerwerte neben das Grundsymbol gesetzt werden. Die Ausnahmen werden auf der Zeichnung am Werkstück direkt angegeben.“

Also: Häkchen mit N8 bzw. 3,2 und dann in Klammern dein Symbol.

mfG Dirk

Hallo,
sehe ich wie Dirk
und hier eine sehr gute Seite: Deine Einteilung in Oberflächenklassen ist danach aber veraltet. (wusste ich auch nicht)
Gruß
Peter

http://www.gess.rw.bw.schule.de/pdfxx/ap3igk04.pdf

Seite 6
„…Gelten für ein Werkstück an einzelnen Flächen strengere Oberflächenangaben und an den restlichen Flächen
gleiche Forderungen an die Oberflächenqualität, so wird
¨ das allgemein gültige Symbol in der Nähe des Schriftfeldes eingetragen und das Grundsymbol ohne Zusatzangaben
dahinter in Klammern gesetzt, oder es werden
¨ das allgemein gültige Symbol in der Nähe des Schriftfeldes eingetragen und alle in der Zeichnung vorkommenden
besonderen Symbole dahinter in Klammern aufgezählt…“

noch einfacher:

in Klammern einfach nur ein „Häckchen“! Das bedeutet dann: „Es gibt noch andere“.

Viele Grüße, Jenny.