Hallo Jakob,
die Frage war doch anfangs, wie hoch die Miete gemindert
werden kann, ob auch über 100 % gemindert werden kann. Und das
geht eben nicht, weil man mehr als 100 % im Monat nicht
mindern kann.
Auch die jetzige Antwort des Users birgt einen Fehler. Im 1.
Monat 5 % und dann im 2. Monat und jeden folgenden weitere
fünf Prozent. Heisst aber dann im 2. Monat 10 % und im 3.
Monat 15 %.
Zumindest müssen wir, die hier Antworten geben, die
Fragestellung, wenn sie Irrtümer erweckt, korrigieren.
Grüsse Günter
Das ist das Ausgangsposting, von mir richtig verstanden nur
von Dir nicht.
Obergrenze f. Mietminderung?
von Artur Datum: 24.5.2005 14:18 Uhr Gelesen: 56 mal
Hallo jakob,
was bedeutet Gelesen: 56 mal. Das bedeutet, es hat 56 User interessiert,um was es geht. Es heisst nicht, dass 56 User damit Zustimmung erklären. Im Übrigen nehme ich diese Wertung auch für mich bei „Gelesen“ in Anspruch. Ich ahbe noch nie unterstellt, dass die Anzhal der Lser auch gleichzeitig Zustimmung bedeutet. Also bitte.
Hallo,
in einer längeren Auseinandersetzung wird seit einiger Zeit
die Miete unter Vorbehalt gezahlt und soll nun aufgrund von
Untätigkeit des VM rückwirkend gemindert werden.
Allerdings entspricht der Gesamtbetrag der rückwirkenden
Minderungen mittlerweile der Höhe einer Kaltmiete- wäre eine
derartige Minderung trotzdem statthaft?
Beste Grüße
ARt
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Von mir wurde dann geschrieben
Ja, das kann er, wenn nicht mehr als 1/2 Jahr verstrichen
ist, also eine Subummierung nicht über Jahre
der Mietzahlung erfolgte.
Jakob
3Monate 40% = 120 dann gibts eine Monat lang für den VM Nix
und im nächsten nur 40% nähmlich 60 sowieso - die noch F. 20%
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Dies hast Du dann unnötiger Weise als Quatsch abgetan. so
geht das nicht.
Richtig und werde ich weiterhin so machen. Ursache ist, dass wir an die Sache mit völlig anderer Beurteilung herangehen.
Nehmen wir mal an, die Kaltmiete beträgt 600 € im Monat. Eine Mietminderung von 40 %/Monat wird vorgenommen. 40 %/Monat sind 240 €/Monat Mietminderung. Hier subsummiert sich nicht die prozentuiale Mietminderung in drei Monaten auf 120 %, wie von Dir behauptet, sondern der subsummierte Betrag in € erhöht sich innerhalb der drei Monate auf 720 €.
Nimmst Du nun drei Monatsmieten ( insgesamt 3 x 600 € ) sind es insgesamt 1800 €. Hiervon 40 % sind 720 € innerhalb der drei Monate. Es kann also keine Subsummierung der Prozentzahlen ( 3x40 %) geben. Es kann nur die Subsummierung des Eurobetrages auf 720 € (drei Moante aus derselben Prozentzahl von 40 %/Monat der Mietminderung geben.
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aus:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Selbst wenn Sie Ihren Vermieter also durch eine Mietminderung
nicht gegen sich aufbringen wollen, empfiehlt sich für den
Mieter aber, den aufgetretenen Mangel sofort schriftlich zu
melden und zugleich zu vermerken, dass die Miete zwar im
Moment voll weiterbezahlt wird, jedoch unter dem Vorbehalt der
jederzeitigen Mietminderung, sollte der Schaden nicht
beseitigt werden. Der Vermieter darf nie den Eindruck haben,
dass der Mieter sich mit den Wohnungsmängeln abgefunden hat
(BGH WM 97, S. 488).
Dieses Urteil ist längst durch ein neues Urteil erweitert. Die hier für gültig erklärten Punkte haben keine Gültigkeit mehr. Sehe mal BGH VIII ZR 274/02 an.
Grüsse und schönen Feiertag, soweit vorhanden.