Hallo,
ich habe es unten, allerdings nur als einen Punkt unter vielen, schon einmal angesprochen, deswegen hier noch einmal die Frage:
Was kann ein Arbeitgeber seinem Angestellten als steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsdreingabe (brutto 880,- €) zahlen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Und welche Möglichkeiten gibt es noch ausser Essen- oder Fahrtkostenzuschuss? Sind AG und AN wirklich vollkommen frei in der Aushandlung oder gibt der Gesetzgeber bestimmte Muss- oder Kannbestimmungen vor?
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Bis dahin viele Grüße und schon mal ein Danke vorab.
Hugo
Hallo Hugo,
mach Dir nicht allzugroße Hoffnungen. Die Gesetzeslücken im steuerfreien Arbeitslohn sind alle geschlossen.
Hier habe ich dennoch ein paar Stichworte, über die sich Dein Arbeitgeber mal mit seinem Steuerberater unterhalten könnte:
- Kindergartenzuschüsse (steuerfrei, wenn Du Kinder hast)
- Heirats- und Geburtsbeihilfen (steuerfrei, wenn Du Kinder oder heiraten willst)
- Erholungsbeihilfen (Pauschalversteuerung möglich, spart SV)
- Überlassung betrieblicher Telekommunikationsgeräte und Computer (großzügige Regelungen zur Steuerfreiheit der Privatnutzung, auch pauschale Versteuerungen möglich)
- Arbeitgeberrabatte (steuerfreier Grundrabatt für Arbeitnehmerkäufe).
So, mehr fällt mir gerade nicht ein.
:o) Der Jens