Obergrenzen für und Mindestdauer bis zur Mahnung?

hallo,

im Konkreten geht es mir um das Beispiel einer Uni-Bibliothek. Ich habe vor kurzem meinen Studienort innerhalb Österreichs gewechselt und in der neuen Stadt erscheint mir das Mahnsystem etwas übertrieben (vorsichtig ausgedrückt ^^)

Gebühren (Stand 01.10.2008):

€ 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben
€ 0,20 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitsdatum

Das wäre im Prinzip ja vllt noch irgendwie vertretbar, aber das erste Mahnschreiben flattert hier zeitgleich mit dem ersten Überschreitungstag ins Haus (via mail). Dh. ein Buch, das einen Tag überfällig ist, kostet bereits 2,20 €

Ich wollte daher fragen:

  • dürfen die Mahngebühren den offenen Rechnungsbetrag überschreiten? (hier um das 10-fache)
  • ist es zulässig, einen Betrag zu mahnen, der noch nicht fällig ist? (in diesem Fall wäre ja erst die Rückgabe des Buches fällig -> dadurch die Überschreitungskosten von 20 Cent -> aber die 20 Cent werden ja erst am NÄCHSTEN tag fällig)
  • und allg.: gibt es eine Mindestdauer, die bis zur ersten Mahnung abgewartet werden muss?

danke für eure Mühe schon im Voraus … bin mal gespannt was da rauskommt :stuck_out_tongue:

lg,
sambold
ps. geht nicht darum, dass ich chronisch überziehen will … nur darum, dass ich das - vom Prinzip her - etwas übertrieben finde :wink:

Hallo sambold,

tut mir leid, aber mit österreichischem Recht kenne ich mich überhaupt nicht aus. Mein beschränktes Wissen endet leider an jeder Grenze von Deutschland zu einem Nachbarland. Soweit geht Europa noch nicht.

Trotzdem viel Erfolg bei deinen weiteren Recherchen.

Grüße aus Reutlingen
Wolfgang

Hallo,

ich glaube, da kann ich nicht so richtig weiterhelfen. Ich bin in Deutschland und in Österreich sind die Regelungen etwas anders.
Außerdem habe ich noch nie gehört, dass es gesetzl. Regelungen für Bibliotheksmahnungen gibt. Ich war immer davon ausgegangen, dass jede Bibliothek das für sich selbst regeln kann.
Was Du beschreibst, ist natürlich schon sehr hart…
Wenn Du hier keine befriedigende Antwort bekommst, würde ich an Deiner Stelle zu einer Verbraucherzentrale gehen. Wenn es sowas in Österreich gibt. Das sind Stellen, die Verbraucher (kostenlos glaub ich) über ihre Rechte informieren. Die kennen sich bestimmt mit den gesetzlichen Regelungen aus.

Viele Grüße

Lina

Hallo. Da weiß ich leider auch nix dazu…
Aber ich denke, dass es schon rechtens ist: Überziehen + Mahnungen sind allgemein teuer…
Ich denke, dass es sich hier nicht nach dem extrem günstigen Ursprungs-Preis extra für Studenten richtet, sonder nach einem allgemeine Normalpreis. Das ist ja ein Sonderangebot, was ab der Mahnung dann nicht mehr gültig ist.
Gruß - Helena

hallo sambold,

im Konkreten geht es mir um das Beispiel einer
Uni-Bibliothek. Ich habe vor kurzem meinen Studienort
innerhalb Österreichs gewechselt und in der neuen Stadt
erscheint mir das Mahnsystem etwas übertrieben (vorsichtig
ausgedrückt ^^)

ich bin Bibliothekarin einer Uni-Bibliothek in Deutschland. In sofern kann ich nur aus bundesdeutscher Sicht etwas beitragen:

Gebühren (Stand 01.10.2008):

€ 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben

€ 0,20 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem
Fälligkeitsdatum

bei uns 7,50€ poro Mahnfall.
Wer gleichzeitig 10 Bücher überzieht, kommt billig.
Wer 10 Fälligkeitstermine überzieht, zahlt 10x7,50€

Das wäre im Prinzip ja vllt noch irgendwie vertretbar, aber
das erste Mahnschreiben flattert hier zeitgleich mit dem
ersten Überschreitungstag ins Haus (via mail). Dh. ein Buch,
das einen Tag überfällig ist, kostet bereits 2,20 €

kostenlose Mahnungen gibt es auch bei uns nicht.
Jeder Benützer wird jedoch via E-Mail rechtzeitig auf die Fälligkeit hingewiesen.

Ich wollte daher fragen:

  • dürfen die Mahngebühren den offenen Rechnungsbetrag
    überschreiten? (hier um das 10-fache)

lies die Leih- bzw. Gebührenordnung Deiner Bibliothek durch. Sie sollte auf der Webpage der Bib. veröffentlicht sein oder in der Bib. einzusehen sein.
Hier in D anerkennt jeder Student mit der Immatrikulation AUTOMATISCH die Bibliotheksordnung.
Außerdem ist jede Bib. berechtigt, ihre Gebühren und Modalitäten selbst festzulegen.
Es gibt in der Bundesrepublik kein Gesetz dafür.

  • ist es zulässig, einen Betrag zu mahnen, der noch nicht
    fällig ist? (in diesem Fall wäre ja erst die Rückgabe des
    Buches fällig -> dadurch die Überschreitungskosten von 20 Cent
    -> aber die 20 Cent werden ja erst am NÄCHSTEN tag fällig)

noch einmal: Lies sorgfältig die Gebührenordnung.
Ich kann ohne sie zu kennen nichts dazu sagen.

  • und allg.: gibt es eine Mindestdauer, die bis zur ersten
    Mahnung abgewartet werden muss?

sofern! wissenschaftliche Bibliotheken in Österreich genau wie bei uns in Deutschland ihre Gebührenordnung und ihr Mahnwesen selbst ordnen dürfen, können und werden sie auch die Fristen festlegen.

ps. geht nicht darum, dass ich chronisch überziehen will …
nur darum, dass ich das - vom Prinzip her - etwas übertrieben
finde :wink:

lach! Was in Leben ist NICht Verhältnismäßig …

viele Grüße
Geli

Hallo sambold,

deinen Ärger kann ich verstehen. Ob die Mahnung zu diesem Zeitpunkt zulässig ist, kann ich dir aber nicht sagen - hier kann dir sicher ein Jurist besser weiterhelfen.

Ich denke, die Höhe der Mahngebühr und die „Mindestwartezeit“ kann jede Bibliothek selbst festlegen - hier habe ich schon so viele unterschiedliche Zeit- und Betragsregelungen gesehen, ich glaube nicht, dass es hier generelle Regelungen gibt. Allerdings kenne ich nur Bibliotheken in Deutschland - vielleicht ist es in Österreich anders.