hallo,
im Konkreten geht es mir um das Beispiel einer Uni-Bibliothek. Ich habe vor kurzem meinen Studienort innerhalb Österreichs gewechselt und in der neuen Stadt erscheint mir das Mahnsystem etwas übertrieben (vorsichtig ausgedrückt ^^)
Gebühren (Stand 01.10.2008):
€ 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben
€ 0,20 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitsdatum
Das wäre im Prinzip ja vllt noch irgendwie vertretbar, aber das erste Mahnschreiben flattert hier zeitgleich mit dem ersten Überschreitungstag ins Haus (via mail). Dh. ein Buch, das einen Tag überfällig ist, kostet bereits 2,20 €
Ich wollte daher fragen:
- dürfen die Mahngebühren den offenen Rechnungsbetrag überschreiten? (hier um das 10-fache)
- ist es zulässig, einen Betrag zu mahnen, der noch nicht fällig ist? (in diesem Fall wäre ja erst die Rückgabe des Buches fällig -> dadurch die Überschreitungskosten von 20 Cent -> aber die 20 Cent werden ja erst am NÄCHSTEN tag fällig)
- und allg.: gibt es eine Mindestdauer, die bis zur ersten Mahnung abgewartet werden muss?
danke für eure Mühe schon im Voraus … bin mal gespannt was da rauskommt 
lg,
sambold
ps. geht nicht darum, dass ich chronisch überziehen will … nur darum, dass ich das - vom Prinzip her - etwas übertrieben finde 