Obergrenzen Schönheitsreparaturen

Wenn in einem Mietvertrag eine Obergrenze für Schönheitsreparaturen über einerseits 150 €/Jahr andererseits maximal 8% der Jahresmiete steht, wie funktioniert das dann?

Werden die Jahressumme bei Nichtgebrauch aufsummiert?

Z.B. nach drei Jahren Miete, was gilt dann? 150 €, 450 € (aus drei Jahren) oder 500 € als 8% der Jahresmiete?

Hallo!

Soll das wirklich für Schönheitsreparaturen ,also Maler und Tapezierarbeiten im wesentlichen sein ?
Nicht etwa die Kleinreparaturklausel ?

8% der Jahresmiete ist die absolute Obergrenze,die man verlangen kann,wenn man überhaupt nicht renoviert hatte und die ganze Wohnung eben gemacht werden müsste.

Das mit den 150 €/Jahr wird so gemeint sein.

Wenn man z.B. laut Vertrag alle 3 Jahre renovieren musste,das auch gemacht hat und man zieht dann nach 1 oder nach 2 Jahren aus. Dann renoviert man nicht für Auszug nochmals(könnte man aber!),sondern es wird ein Geldersatz fällig.
Also 1 Jahr vor neuer Renovierung = 300 € und 2 Jahre vor neuer Renovierung = 150 €.

Und wenn man gar nicht renoviert hatte,dann eben 450 €.

Höchsten aber die 8%, die ja je nach Miete vorher begrenzen könnten.

Wie man das aber überhaupt berechnen will,die Räume haben doch unterschiedliche Fristen ?  Soll das pro Raum sein oder pro Wohnung ?

MfG
duck313

Ich denke du sprichst über die Kleinreparaturklausel und nicht über Schönheitsreparaturen.
So wie geschrieben funktioniert das nicht. Normal steht da eine Summe für den Einzelfall 150€ und bei mehreren Fällen eine max. summe pro Jahr 8%. (Wobei 150 mir recht hoch erscheint)
Wenn es sich tatsächlich so darstellt wie geschrieben wäre der niedrigere Betrag gültig.
Vor allem: 1 ct mehr auf der Rechnung gibt es gar nichts vom Mieter und am 31.12. ist Ende. Am 1.1. fängt die Rechnung neu an.

vnA

Es ist hier ein wenig merkwürdig formuliert. Es geht um die Kleinreparaturen und darunter evtl. auch um Schönheitsreparaturen (ein Farbe auf den Fensterrahmen).

Der Vertrag spricht von 75 € je Einzelfall und in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 150 €, höchstens jedoch 8%.

Da die 150 deutlich unter den 8% liegen, kann diese 8% Klausel eigentlich nie greifen und wäre unsinnig.

Ich war mir nur nicht sicher, ob da die Jahressummen kummuliert werden können, solange man halt Mieter war.

Ganz genau weiß ich das nicht, aber in der Regel ist das so: „150,00 € max für Schäden / Reparaturen in der Wohnung trägt der Mieter.“ Wenn z.B. ein Wasserhahn leckt oder die Glühbirne im Kühlschrank defeckt ist. Als Renovierungskosten  (malen, tapezieren und dergl. sind 8% der Jahresmiete als Richtlinie anzusetzen.
Aber wie bereits gesagt, dass ist miene Auslegung. Ob sie richtig ist weiß ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans H.T.

Hallo,

der Höchstbetrag von 8% der Jahresmiete bezieht sich auf 1 Jahr, wobei einzelne Rechnungen widerum einen Betrag von 150 Euro nicht überschreiten dürfen.

Für jedes Jahr gilt diesselbe Grenze. Aufsummieren ist nicht rechtens. Diese Klausel gilt üblicherweise für Kleinreparaturen.