Hallo!
Soll das wirklich für Schönheitsreparaturen ,also Maler und Tapezierarbeiten im wesentlichen sein ?
Nicht etwa die Kleinreparaturklausel ?
8% der Jahresmiete ist die absolute Obergrenze,die man verlangen kann,wenn man überhaupt nicht renoviert hatte und die ganze Wohnung eben gemacht werden müsste.
Das mit den 150 €/Jahr wird so gemeint sein.
Wenn man z.B. laut Vertrag alle 3 Jahre renovieren musste,das auch gemacht hat und man zieht dann nach 1 oder nach 2 Jahren aus. Dann renoviert man nicht für Auszug nochmals(könnte man aber!),sondern es wird ein Geldersatz fällig.
Also 1 Jahr vor neuer Renovierung = 300 € und 2 Jahre vor neuer Renovierung = 150 €.
Und wenn man gar nicht renoviert hatte,dann eben 450 €.
Höchsten aber die 8%, die ja je nach Miete vorher begrenzen könnten.
Wie man das aber überhaupt berechnen will,die Räume haben doch unterschiedliche Fristen ? Soll das pro Raum sein oder pro Wohnung ?
MfG
duck313