Oberlandesgericht 2

Gesetz dem Fall, es wird eine Verhandlung beim Oberlandesgericht einberufen, die Berufung wurde nicht abgewiesen. Zeugen sind nicht geladen. Der Anwalt des Klägers sagt z.B., es ist nicht zwingend notwendig, dass der Kläger oder ein Zeuge anwesend ist. Meine Frage nun: wenn auch nicht zwingend erforderlich, wäre es von Vorteil, wenn der Kläger anwesend wäre? Könnte es ‚einen guten Eindruck‘ machen? Würden evtl. doch noch einmal Fragen an den Kläger gestellt, und wäre es dann nicht nachteilig, wenn er nicht dabei wäre? Vielen Dank.

Wenn das Gericht noch Fragen hätte, hätte es das persönliche Erscheinen angeordnet. Im Großen und Ganzen wird der Senat zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung schon wissen, wie er den Fall entscheiden will. Und das wird der Vorsitzende Richter dann auch kundtun.