Oberlandesgericht?

Hallo,
kennt sich jemand mit den Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht aus? Werden dort Kläger und Zeugen nicht mehr gehört bzw. eingeladen sondern läuft es dort nur noch zwischen Anwälten und Richtern? Oder gibt es keine generelle Regelung? Kann man als Besucher anwesend sein? Ist eine Anwesenheit sinnvoll oder unerheblich? In diesem speziellen Fall ging es um Baurecht. Nach der Verhandlung am Landgericht, bei dem Kläger/Beklagte und Zeugen anwesend waren, ging der Beklagte in Berufung, nun steht eine Verhandlung am OLG an. Vielen Dank für Eure Infos.

Schon vor dem Landgericht muss nicht in jedem Fall eine mündliche Verhandlung stattfinden. Das gilt für das Oberlandesgericht auch. Oft wird eine Revision durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen, ohne mündliche Verhandlung. Eine erneue Verhandlung bedeutet umgekehrt nicht zwingend eine erneute Beweisaufnahme. Auch davon gibt es aber Ausnahmen. So muss der Senat, wenn er die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend beurteilen will, diesen vernehmen. Das steht nicht ausdrücklich im Gesetz, ist aber Rechtsprechung. Im Übrigen gilt für die Verhandlungen dasselbe wie am Landgericht auch, sie sind öffentlich, und jedermann darf zusehen.

Levay