Oberspezial-Haftpflicht-Frage

Guten Tag!

Also folgende Situation: Drei Freundinnen haben aus Hobbygründen eine Freie Theatergruppe gegründet. Nichts Schriftliches, nennen sich einfach so. Sie haben mit einer Zeitungsanzeige Kinder gesucht und in einem Casting wurden die Personen, alle minderjährig, ausgewählt. Die mündliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist da. (Stillschweigend durch Begleitung der kleineren Personen (ca. 10 Jahre alt) Wie sieht es bei älteren 15- 17 Jahre aus, wenn die alleine kamen?

Unter der Bezeichnung Freie Theatergruppe hat eine Frau (Lehrerin) namentlich über das Schulamt die Nutzung einer Aula bekommen. In den Bedingungen wird auf die Haftung für Schäden hingewiesen.

Es finden regelmäßig Proben über einen mehrmonatigen Zeitraum statt. Eben nicht immer unter Anwesenheit der Erziehungsberechtigten.

Die Fragen:

  • Wie können sich die drei Frauen versichern? D.h. gegen Ansprüche der Eltern, wenn einem Kind etwas passiert? Oder gegen Schäden, die Mitgliedern der Gruppe im Theater anrichten?

-Braucht man in jedem Falle eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?

-Kann man die Übernahme der Aufsichtspflicht abweisen, sozusagen den Eltern auferlegen?

Ich habe das Gefühl, dass die eine Frau, die die Anmeldung der Aula übernomen hat, quasi derzeit ein enormes Risiko trägt. Einerseits ist sie Anmieterin und anderseits steht sie am meisten im Schussfeld, wenn etwas anderes passiert.

Kurzum, wie zieht man das versicherungstechnisch richtig auf? Um das auf solide Beine zu stellen?

(Die Frage steht im Rechtforum noch einmal im Rechtforum mit Schwerpunkt Haftungsrecht/Aufsicht)

Gruß

Matthias

Hallo,

die private Haftpflichtversicherung um „Tagesmutter“ mit der genauen Beschreibung der Rahemnbedingungen erweitern. Besser ist aber - weil die Rechtsform steht m.E. fest (GBR) - eine Betriebshaftpflichtversicherung - ich denke so ca. 100 Euro p.a.!

Zu Thema Aufsichtspflicht - da bewegen wir uns mal wieder im der Grauzone zur unerlaubten Rechtsberatung - denke ich, dass die auf die Theatergruppe übergegangen sein könnte. Also bei Verletzung der Aufsichtspflicht müsste die Betriebshaftpflicht greifen. Es besteht ja ein „mündlicher“ Vertrag zwischen Eltern und Theatergruppe in Bezug auf die Aufsicht. Genaues klärt aber denke ich besser ein Anwalt.
Die älteren - ab 10 Jahren im Straßenverkehr und ab 7 sonst - haften von sich aus. Die Deliktunfähigkeit ist hier nicht mehr gegeben. Trotzdem könnten die Eltern die Theatergruppe in Haftung nehmen, sowohl bei den Jüngeren, als auch bei den Älteren. Das ist ja eigentlich die Hauptaufgabe der Haftpflicht, die Prüfung des Verschuldens, die Prüfung der Schadenhöhe, die Abwehr unberechtigter und der Ausgleich berechtigter Forderungen.

Viele Grüße
Thorulf Müller