Hallo zusammen,
was ist in einer Stellenanzeige unter dem Zusatz „Neben der Vegütung nach BAT x werden die bei Obersten Bundesbehörden üblichen Zulagen und Sozialleistungen gewährt.“ zu verstehen?
Ist das „Pfennigskram“ (Cent-Kram) oder spingt das wirklich mehr raus?
Oberste Bundesorgane sind die Minsiterien. Die wichtigste Zulage da ist die Ministerialzulage, die doch schon einiges ausmacht.
Dazu kommen die üblichen Zulagen im öffentlichen Dienst wie Familienzulage, allgem. Stellenzulage etc.
Bei den Sozialleistungen ist m.W. nur die vermögenswirksame Leistung finanziell relevant (6,65€).
Eventuell hat das Ministerium einen eigenen Kindergarten etc.
Gruß
HaWeThie
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Irgendwer hat mir mal erzählt, dass es die nicht mehr gibt -
vom Staat eingefroren (zu wenig Geld).
Stimmt nicht.
Hier ein Beispiel: Als Angestellter im BAT VII erhält man eine Ministerialzulage von zirka DM 200,–. Diese ist bruttowirksam.
Für den einen ist es viel Geld, für denen anderen nicht so viel.
Ansonsten:
Als BAT-Empfänger bist Du Angestellter (wie der Name schon sagt: BundesAngestelltenTarifvertrag). Dein Gehalt setzt sich zusammen aus Deiner Grundvergütung, dem Ortszuschlag-Grundbetrag, einem Ortszuschlag-Verheirateten-Bestandteil, einem Ortszuschlag-Kind-Bestandteil, eventuell einer Tarifzulage (Ost-West-Ausgleich), den Vermögenswirksamen Leistungen und der Ministerialzulage. Letztere nur, wenn Du bei einer Obersten Bundesbehörde (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesministerien) tätig bist. Diese Bestandteile sind alle bruttowirksam, unterliegen also den gesetzlichen Abzügen.
Wie Dein Gehalt letztendlich aussieht, hängt also von vielen persönlichen Kriterien ab.
in der Tat ist die sogen. „Ministerialzulage“ (sogen. „Klamottenzulage“) eingefroren, wenn nicht sogar entfallen. Über das Einfrieren gibt es ein Urteil des BVerfG, das die Rechtmäßigkeit auf dem Stand von 1975 für rechtmäßig erklärt hat.
Auch schweigt sich die Bundesbesoldungsordnung bei den Zulagen hierzu aus (früher gab es dazu eine Textstelle "Beamte an obersten Bundesbehörden). Im BAT (nachgeschlagen bei verdi.de, da findest Du die gesamten Gehaltstabellen) ist auch kein Hinweis mehr auf die Zulage zu finden.
Bei den hier in einem Posting angeführten rund 200 DM muß es sich um die „allgemeine Zulage“ für bestimmte Vergütungsgruppen (Gruppen X bis IX a, VIII bzw. Vb) handeln.
Für Interessierte: Diese Ministerialzulage sollte früher mal die besondere Bedeutung der Arbeit bei den oberen und obersten Bundesbehörden (das sind nicht nur Ministerien !) würdigen. Mancher war jedoch der Ansicht, weil man dort ja immer „bedeutsamer“ auftreten mußte, dass diese Zulage als Ausgleich für die Anschaffungskosten der „besseren“ Kleidung (damals noch Frack und Anzug) diente, daher der Begriff „Klamottenzulage“.