'Objekt bereits bekannt?'

Aufgrund der Anzeige eines Immobilienmaklers im Internet haben wir uns beim Makler gemeldet und einen Besichtigungstermin ausgemacht. Als wir mit dem Makler zur Tür des Objekts kamen und mein Mann den Namen des Eigentümers auf dem Türschild lesen konnte, merkte er, dass es sich bei dem Objekt um ein Haus handelte, das die Mutter einer seiner Schülerinnen (er ist Lehrer) ihm vor einigen Monaten bereits angeboten hatte. Wir hatten das Objekt damals nicht besichtigt und wussten auch nicht genau, wo es war, da der Ortsteil damals nicht für uns in Frage kam. Mein Mann hat also am Eingang gleich laut bemerkt, dass er von dem Verkauf bereits wisse und warum. Trotzdem haben wir dann zusammen mit dem Makler das Haus besichtigt. Bei der Besichtigung bekamen wir ein Exposé mit den üblichen Hinweisen.
Können wir nun direkt mit der Eigentümerin Kontakt aufnehmen und das Haus kaufen? Oder wird die Maklerprovision auf jeden Fall fällig? Was genau bedeutet „Objekt bereits bekannt“?
Wäre prima, wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank
Jan Heidemeier

Hallo, (Hey ich kann Gruessen)

von der rechtlichen Seite abgesehen, finde ich das der Makler in diesem Fall durchaus ein Recht auf seine Provision hat, denn wenn deine Beschreibung stimmt hättet ihr euch dies Haus nicht angeschaut. Die Besichtigung beruht auf Initiative des Maklers.

Frank

*DerMaklernsonstnichtvielgoennt*

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